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 Teilnahme am "Runden Tisch" zum Thema "Lärmminderungsplan"
Stand: 10.06.2012
Verkehrslärm macht krank!
Das Infarktrisiko durch Lärmstress ist höher als das Krebsrisiko durch Luftschadstoffe!
[ Weitere Infos... ]
——  N E U I G K E I T E N  ——
 Aus der Presse
30.04.2009 "Schallschutz-Zug scheint abgefahren zu sein"
( Stuttgarter-Nachrichten )
29.04.2009 "Viel Lärm und wenig Hoffnungen"
( Grüne Woche )
26.02.2009 "Freie Wähler möchten Bericht über Bahnviadukt"
( Stuttgarter-Nachrichten )
12.02.2009 "Für die Bahn ein Messwert, für die Bürger lästiger Lärm"
( Stuttgarter-Nachrichten )
22.11.2008 "Gutachten über Bahnlärm wird erst 2009 vorgestellt"
( Stuttgarter-Nachrichten )
13.11.2008 "Flüsterbremse soll Bahnlärm lindern"
( Stuttgarter-Nachrichten )
"Höheres Herzinfarktrisiko"

( Stuttgarter-Nachrichten )
06.11.2008 "Lärmpegel ist vielen Anwohnern noch zu hoch"
( Stuttgarter-Nachrichten )
22.10.2008 "Schutz sorgt für mehr Lärm"
( Grüne Woche )
11.10.2008 "Lärmschutz soll verbessert werden"
( Stuttgarter-Nachrichten )
23.07.2008 "Lärm: Lauter Wohnen"
( Grüne Woche )
17.07.2008 "SPD macht sich für Schallschutzwand stark"
( Stuttgarter-Nachrichten )
05.06.2007 "Bahnlärm soll hinter Wänden verschwinden"
( Stuttgarter-Nachrichten )
12.03.2004 "Lärmprobleme sollen nach und nach abgehakt werden"
( Stuttgarter-Nachrichten )
14.11.2003 "Kampfansage an Verkehrslärm"
( Stuttgarter-Nachrichten )
27.09.2002 "Runder Tisch will in Zuffenhausen für Ruhe sorgen"
( Stuttgarter-Nachrichten, Auszug )
27.03.2002 Bericht "Lärmminderungsplan" von der 30. Hauptversammlung
( Auszug aus der Zeitung )
22.03.2002 Vortrag von Peter Gramberg auf der 30. Hauptversammlung:
Lärmschwerpunkte sind die Eisenbahnlinie und der Straßenverkehr auf der Blankensteinstraße.
21.02.2000 Brief der Deutsche Bahn AG: Bahn-Umwelt-Zentrum Betrieblicher Umweltschutz
25.08.1999 Brief der Deutsche Bahn AG: Der Vorstandsvorsitzende Dr. J. Ludewig
25.06.1999 Brief der Deutsche Bahn AG: Bahn-Umwelt-Zentrum, Büro Stuttgart
01.02.1999 Brief der Deutsche Bahn AG: Bahn-Umwelt-Zentrum, Büro Stuttgart
1979 "Dem Viadukt wird der Lärmteufel ausgetrieben"
Zwei neue Brückenbauwerke auf der Güterzugstrecke Untertürkheim-Kornwestheim - Proteste der Anwohner hatten Erfolg
"Weniger Lärm, weniger Pfeiler"
Bezirksbeirat: Forderungen zum Neubau des Zazenhäuser Viadukt
1978 "Neubau im nächsten Jahr"
Die neue Brücke wird in Stahlbetonweise gebaut und soll mit zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen ausgestattet werden.
1977 "Weniger Lärm vom Viadukt"
Tempolimit für Güterzüge ( Zeitung 1977 )
"Im Rathaus nichts gewusst?"
Viadukt Zazenhausen: SPD-Fraktion: Umweltschutz-Beirat hinkt hinterher ( Zeitung 1977 )
"Backenstreiche für Demokraten"
( Leserbrief Volkmar Trosse, Zeitung 1977 )
"Gegen Planfeststellung auf Zuffenhäuser und Stammheimer Gemarkung"
Man will erst Klarheit darüber haben, wie sich die Schnellverkehrsstrecke auf die Wohngebiete vor allem im Bereich des Eisenbahnviaduktes Zazenhausen auswirken wird ( Zeitung 1977 )
"Salamitaktik der DB setzt sich fort"
Aus dem Bezirksbeirat Zuffenhausen ( Zeitung 1977 )
"Alter Stahlviadukt muß weg"
Bezirksbeiräte Stammheim und Zuffenhausen tagten gemeinsam ( Zeitung 1977 )
1975 "Zazenhäuser wehren sich gegen Eisenbahnviaduktlärm"
Aber leiser wird es nicht. Bundesbahndirektion Stuttgart: "Wir können nichts machen" ( Zeitung 1975 )
 
 Dokumentation

Lärmminderungspläne

Durch die Dritte Novelle vom 11. Mai 1990 wurde das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) um den § 47a "Lärmminderungspläne" erweitert. Damit wurde ein wichtiges rechtliches Instrumentarium geschaffen, um der zunehmenden Lärmbelastung der Bevölkerung entgegenwirken zu können. Ziel dieser Gesetzgebung ist es, ein koordiniertes, systematisches Vorgehen gegen verschiedenartige Geräuschemittenten zu ermöglichen, wenn diese Emittenten, derzeitig oder künftig, andauernde, schädliche Umwelteinwirkungen in Wohngebieten oder anderen schützenswerten Gebieten verursachen. Nach § 47a BImSchG haben die Städte und Gemeinden die strikte Rechtspflicht, die auf schützenswerte Gebiete einwirkenden vorhandenen oder zu erwartenden schädlichen Lärmbelastungen zu untersuchen (Untersuchungspflicht).

Die Untersuchungspflicht beinhaltet die Pflicht zur
- Erfassung der Lärmimmissionen (Schallimmissionspläne),
- Analyse der Ursachen (Schallquellenanalyse),
- Analyse der Auswirkungen (Betroffenheitsanalyse).

Nach der Aufstellung der Schallimmissionspläne ist der eigentliche "Lärmminderungsplan" anzufertigen. Der Lärmminderungsplan soll Aussagen enthalten, welche planerischen, gestalterischen und baulichen Maßnahmen zur Lärmsanierung und Lärmvorsorge in den lärmbelasteten schützenswerten Gebieten anzustreben sind.


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