Infos aus der Ausstellung "Lärmschutz in Zuffenhausen"

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Stuttgart-Zuffenhausen ist durch den Straßenverkehr hoch belastet und wird durch ihn flächendeckend von einem Lärmteppich überzogen. An vielen Hauptverkehrsstraßen werden Schallpegel von über 70 Dezibel am Tag und über 60 Dezibel in der Nacht erreicht. Wegen der hohen Lärmemissionen ist die Bundesstraße 10/27 gut zu erkennen. Darüber hinaus führt auch der Schienenverkehr zu hohen Lärmbelastungen, insbesondere an den beiden Güterzugstrecken. Durch die vielen nachts fahrenden Güterzüge sind die Konflikte dort sogar noch kritischer als beim Straßenverkehr.
Um eine durchgreifende Minderung des Verkehrslärms in Zuffenhausen zu erreichen, ist die Stadt Stuttgart deshalb auch auf andere Handlungsträger angewiesen. Wichtige Lärmquellen wie B 10, B 27 und die Bahnstrecken liegen nicht in der Zuständigkeit der Stadt Stuttgart. Die Stadt selbst kann aber noch zahlreiche Maßnahmen im innerörtlichen Straßennetz durchführen.

Das Maßnahmenkonzept des Lärmminderungsplans Zuffenhausen basiert weitgehend auf Vorschlägen, die ein Runder Tisch erarbeitet hat. An diesem Runden Tisch haben örtliche Bürgervereine und -initiativen, Handels- und Wirtschaftsverbände sowie Umweltschutzorganisationen und Verkehrsunternehmen mitgewirkt. Das Konzept sieht zahlreiche verkehrslenkende Maßnahmen vor wie Rückbau des Straßenquerschnitts, Umgestaltung von Straßenkreuzungen, geeignete Ampelschaltungen an Kreuzungen zur Verringerung des Durchgangsverkehrs sowie ein großräumiges Fahrverbot für Lkw, von dem Anlieger ausgenommen sind. Ergänzt wird der Maßnahmenkatalog durch Lärmschutzwände an der B 10 und den Bahnstrecken sowie Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV und des Rad- und Fußgängerverkehrs.

 Ablaufschema der Lärmminderungsplanung:
 
Analyse der Konfliktgebiete
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Betroffenheitsanalyse

  • Einwohnerzahl,
  • empfindliche Nutzungen usw.

  • Wo sind Maßnahmen wegen der hohen Zahl der Betroffenen oder der hohen Lärmbelastung besonders dringlich?
 

Analyse der Schallquellen

  • Verkehrsmenge,
  • Verkehrszusammensetzung usw.

  • Wo müssen Lärmminderungsmaßnahmen ansetzen, um die größtmögliche Wirkung zu erzielen?
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Lärmminderungsplan

Maßnahmenkonzept (technische, bauliche, planerische,
gestalterische, verkehrliche, organisatorische Maßnahmen)
mit Darstellung der Wirkung, des Zeitraums der Umsetzung
und der voraussichtlichen Kosten

 
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Umsetzung der Maßnahmen
 
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Erfolgskontrolle

Der erste Schritt der Lärmminderungsplanung ist die Erfassung der bestehenden Lärmbelastung und ihre Darstellung in Schallimmissionsplänen (Lärmkarten), hier für den Straßenverkehr Nacht. Der Immissionsempfindlichkeitsplan gibt in Abhängigkeit von der Schallquellenart, der Tageszeit und der Schutzwürdigkeit der Nutzung die zulässigen Schallimmissionen an. Durch den Vergleich des Schallimmissions- mit dem Empfindlichkeitsplan erhält man den Konfliktplan. Dieser gibt Auskunft über die Einhaltung oder Überschreitung der zulässigen Schallimmissionen. Für die Gebiete mit Überschreitungen, die Konfliktgebiete, sollen Lärmminderungsmaßnahmen durchgeführt werden. Das Maßnahmenkonzept bildet das Kernstück des Lärmminderungsplans.
Hier werden die Maßnahmen mit ihrer Lärmminderungswirkung detailliert dargestellt. Der Differenzplan zeigt schließlich die mögliche Lärmminderung bei Durchführung aller im Lärmminderungsplan aufgeführten Maßnahmen.

 Gehörschädigung ist unwiderruflich

Bereits ab 85 db(A) wird es für das Gehör gefährlich. Viele Menschen, die Lärm in dieser Stärke über Jahre hinweg auf sich einwirken lassen, müssen mit Gehörschäden rechnen. Ab 90 db(A) sind alle Ohren auf Dauer gefährdet. Ein zu lautes Geräusch kann die Gehörzellen so stark schädigen, dass sie sich nie wieder erholen. Sie sterben nach und nach ab, und die große Anzahl der Hörzellen wird unwiderruflich kleiner. Doch mit dem zunehmenden Verfall der Zellen ist das Gehirn nicht mehr in der Lage, die nur noch fragmentarischen Signale zu deuten. Worte werden verstümmelt, Sprache und Hintergrundgeräusche vermischen sich, Musik verliert ihr Klangbild.
Der Hörverlust wird zunächst nicht bemerkt. Schwerhörigkeit ist eine schleichende Krankheit. Sie wird erst spät, dann aber plötzlich bemerkt und ist unheilbar.
Wird es lauter als 120 dB(A), besteht akute Verletzungsgefahr. So kann bei einem Detonationsknall von ca. 150 dB(A) das Trommelfell platzen. Das Ohr ist ständig im Einsatz, ohne Pause, Urlaub oder Freizeit. Ständig nimmt es die als Schallwellen eingehenden Signale auf und leitet sie an das Gehirn weiter. Hierzu dienen die rund 20.000 Hörzellen je Innenohr. Sie sind dem Schall schutzlos ausgeliefert, denn im Gegensatz zu den Augen können wir die Ohren nicht verschließen.

Ein Gehörschaden kann operativ nicht behoben werden. Er ist irreparabel.

 Wie wirkt Lärm?

Davon auszugehen, dass Schall von unter 85 dB(A) die Gesundheit nicht beeinträchtigt, ist zu einfach. Der Mensch besteht ja nicht nur aus dem Gehör. Vielmehr wandelt das Gehör die Schallschwingungen in Nervenimpulse um, die an das Gehirn und dort an den ganzen Körper weitergeleitet werden. So wirkt der Schall auf den ganzen Menschen (extra-aurale Wirkung) ein. Solche extra-aurale Wirkungen des Schalls verursachen psychophysiologische Antworten des Körpers. Wenn Lärm kein einmaliges Ereignis ist, wird dieser für den Ruhesuchenden oder am Arbeitsplatz zur Belastung, welche wiederum körperliche Stressreaktionen hervorruft.

Außer den Wirkungen auf das Gehör, erzeugt Lärm also auch körperliche Stressreaktionen.

 Lärm ist unerwünschter Schall

Gerade weil Lärm unerwünschter Schall ist, sind es nicht nur die ganz lauten Geräusche, wie sie z.B. von einer Kreissäge abgestrahlt werden, sondern auch relativ "leise" Geräusche, wie z.B. von einer Büromaschine, die als Lärm empfunden werden.

Lärm kann

  • Krankheiten verursachen und die Gesundheit gefährden (Gehörschädigung, Herz-Kreislauferkrankungen)
  • das Unfallrisiko erhöhen (Lärm verdeckt die Warnsignale)
  • die Leistung beeinträchtigen (mangelnde Erholung, Verminderung der Qualität/Quantität)
  • ein wesentlicher Stressfaktor sein
  • das Befinden erheblich beeinträchtigen, weil es als lästig, störend und entnervend empfunden wird.

Emission - Transmission - Immission

 Straßenverkehr
Bei Umfragen zur Lärmbelästigung wird an erster Stelle immer der Straßenverkehr genannt. Hintergrund hierfür dürfte neben der teilweise erheblichen Pegelhöhe der Straßenverkehrsimmissionen auch die im Vergleich zum Schienennetz und anderen Lärmquellen flächenhafte Verteilung des Straßennetzes sein. Jeder ist mehr oder weniger von den Straßenverkehrsimmissionen betroffen.
Die Zunahme des Verkehrs, insbesondere des Güterverkehrs (1 Lkw ist ungefähr so laut wie 10 Pkw) kompensierte bisher den Erfolg der Lärmminderung am Einzelfahrzeug, so dass zur Lärmminderung weitere Maßnahmen (Geschwindigkeitsreduzierung, örtliche und zeitliche Fahrverbote für Lkw, Flüsterasphaft, etc.) getroffen werden müssen.
 Schienenverkehrslärm
Bei elektrobetriebenen Schienenfahrzeugen ist das Rad-Schienensystem die Hauptgeräuschquelle. Eine Schiene ist nicht glatt, sondern sie besitzt eine Rauheit. Beim Abrollen des Rades auf der Schiene wird das Rad und die Schiene deshalb zu Schwingungen angeregt, welche dann als Luftschall abgestrahlt werden.
Auch unrunde Räder regen das System zu Schwingungen an. Unrunde Räder beschädigen wiederum die Glattheit der Schiene, so dass hier eine Wechselwirkung der Ursachen auftritt.
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für Umweltschutz: "Lärmminderungsplan Stuttgart - Zuffenhausen"
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