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Stellungnahme der Bürgerinitiative für verträgliche
Bebauung der Hohlgrabenäcker an Ausschuss für Umwelt und
Technik am Dienstag, 27. September zu TOP 9
Sehr geehrter Herr OB Dr. Schuster,
sehr geehrter Herr Hahn,
sehr geehrte Ausschussmitglieder,
bezugnehmend auf den von den Freien Wählern durch Frau von Rose
von Stein angeregte Diskussion über die Ansiedlung bzw. Errichtung
eines Lebensmittelnahversorgungsunternehmens als Vollsortimentlers nimmt
die Bürgerinitiative wie folgt Stellung:
Tagesordnungspunkt 9:Nahversorgung im Gebiet Hohlgrabenäcker Antrag
Nr. 333/2011 vom 06.09.2011
Die Bürgerinitiative hat 2 Ziele, welche durch die ihre Gründung
verfolgt werden:
1. Schaffung einer ortsnahen Grundversorgung eines Lebensmittel Vollsortimentlers
2. Verhinderung einer Ghettobildung und eine landschaftliche verträglichere
Bebauung des Neubaugebiets Hohlgrabenäckers
Situation:
Eine Ghettobildung, die den Neubürgern zum Zeitpunkt Ihrer Kauf-
oder Bauentscheidung (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser)
nicht bekannt war.
Eine wettbewerbs- und überlebensfähige Nahversorgung ist entgegen
den Zusagen und Erwartungen der Neubürger und der „Altbürger“ im
Sauerkirschenweg 34, 36, 38 (GWG, SWSG) nun nicht mehr vorgesehen.
Statt dessen soll ein 65 m langer Wohnklotz, welcher talwärts eine
Höhe von über 12 m ausweist gebaut werden. Dieses Objekt verfügt
nur noch über ein Ladengeschäft mit einer Fläche von 140
qm (incl. Lager und Sozialräume). Dies ist sowohl für ein größeres
Angebot an Lebensmittel ungeeignet und wie die jüngere Vergangenheit
gezeigt hat für einen potentiellen Betreiber unrentabel.
Bereits bei der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wurde
die Beplanung des Neubaugebiets Hohlgrabenäcker in 2 Teile aufgeteilt.
Der größere Teil wurde als reines Wohngebiet und den kleiner
Teil am nordöstlichen Rand als Mischgebiet mit dem Ziel dort ein
Lebensmitteldiscounter ansiedeln zu können.
Nach erfolgloser Suche nach einem Betreiber eines Lebensmitteldiscounters
wurde bereits im Jahre 2008 zwischen der Stadt Stuttgart und Ihrem Eigenbetrieb
der SWSG eine mögliche andere Nutzungsart besprochen.
In der Folge wurde das alte Vorhaben auf diesem Grundstück Sauerkirschenweg
34, 36, 38 einen Lebensmittediscounter anzusiedeln, fallen gelassen.
Vielmehr wurde nunmehr ein massiver Wohnblock geplant und bis zur Baugenehmigung
gebracht.
Konflikt:
Die Neu- und Altbürger haben sich seit der Durchführung des
Planfeststellungs-verfahrens auf die Ansiedlung einer ortsnahen Versorgung
mit Lebensmitteln geplant und gefreut.
Dies vor dem Hintergrund, dass die Altzazenhäuser der Ortserweiterung
zugestimmt haben, damit künftig die Möglichkeit eines rentablen
Lebensmittelmarktes wieder möglich ist.
In der jüngeren Vergangenheit schlossen alle Betreiber aufgrund
der geringen Einwohnerzahl ihre Ladengeschäfte: z.B.:
1985: "Ein
vergessenes Dorf stirbt" -
Bröckelnde Infrastruktur in Zazenhausen - Das letzte Lebensmittelgeschäft
soll einem Videoshop weichen (Zeitung Februar 1985)
1989: "Der
letzte Lebensmittelladen schließt" (Coop) in der Schertelstrasse
schließt endgültig
Ebenso wurden bei sämtlichen Verkäufen entweder direkt von
der Stadt Stuttgart (41%) unmittelbar oder bei Verkäufen von Bauträger
mittelbar auf die geplante Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes verwiesen.
Letztlich steht der nunmehr geplante massive Wohnblockbaukörper
in direkten Gegensatz zu den Ausführungen des Bebbauungsplanes Hohlgrabenäcker: „…
lockerer Bebauung aus Einzel- und Doppelhäusern …“
Desweiteren widersprechen sie auch den Zielen des Bürgervereins
Zazenhausen eV: „ Hochwertige Bebauung mit möglichst vielen freistehenden Einzelhäusern“
Die oben dargestellte Problematik konnte man bereits in der Presse nachlesen:
15.09.2011 "Zazenhäuser
fühlen sich getäuscht und machen Druck" ( Zuffenhäuser
Woche )
31.08.2011 "Fehlender
Supermarkt verärgert Bürger" ( Stuttgarter Zeitung , PDF-Datei
)
23.09.2011 "In
Zazenhausen hängt der Haussegen schief"( Stuttgarter-Nachrichten )
Lösungsvorschlag
der Bürgerinitiative: Die Stadt Stuttgart sollte Ihre Planungen der Bebauung über die
SWSG für einen 65 m langen Wohnblock überdenken, da hierdurch
die letzte zeitnahe Möglichkeit einer Ansiedlung eines ca. 600
bis 800 qm großen Lebensmittelgeschäfts zunichte gemacht
wird.
Der Weg über Alternativfläche nachzudenken ist zwar grundsätzlich
ein guter Ansatz, doch Mangels bereits ausgewiesener Bauflächen
erst nach Durchführung eines neuen Planfeststellungsverfahren
frühestens nach 10 Jahren denkbar.
Ebenso sind die auf der Sitzung des Bürgervereins vom 19.9.2011
angesprochenen Flächen unterhalb des Viaduktes nicht im Eigentum
der Stadt und langjährig verpachtet, so dass diese Möglichkeit
ausscheidet.
Nachdem bei der ursprünglichen Realisierbarkeitsprüfung einer
Ansiedlung eines Lebensmittelgeschäfts nur einige, aber nicht
alle am Markt potentielle Lebensmittelketten befragt wurden, sollte
nun nachdem die Bonus Lebensmittelkette vertreten durch Herrn Kaul
/ Geschäftsführer SBR auf der Bürgervereinssitzung vom
19.9.2011 seine grundsätzliche Bereitschaft zum Betrieb eines
Lebensmittelgeschäfts ( Größe 600-800 qm) bekundet
hat, das Verfahren zur Ansiedlung eines Lebensmittelgeschäfts
neu überdacht werden.
Dem Einwand, die SWSG habe bereits ernorme Planungskosten in die Entwicklung
des Grundstück Sauerkirschenweg 34, 36, 38 investiert ist nachvollziehbar,
aber in der Abwägung zu drohenden Sammelklagen der Grundstückskäufer
des Neubau-
gebietes Hohlgrabenäcker mit Schadensersatzansprüchen, zu
vernachlässigen.
Die Sammelklage beruht zum einen auf dem Aspekt der Prospekthaftung
und Aussagen bei den verschiedenen Verkäufen (welche bis zum heutigen
Tag andauern, auch auf Großplakat am Ortseingang und auf der
Homepage der Stadt Stuttgart zu sehen), dass eine ortsnahe Lebensmittelversorgung
entstehen wird und zum anderen die Anfechtbarkeit der Grundstückskaufverträge
wegen arglistigen Täuschung.
Insofern hofft die Bürgerinitiative auf ein Einsehen der handelnden
Personen, um allen Zielen gerecht zu werden. Dadurch würde wieder
Ruhe nach Zazenhausen einkehren.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Voitl
Mitglied der Bürgerinitiative für verträgliche Bebauung
der Hohlgrabenäcker
Rechtsanwalt &MBA
Herzkirschenweg 1
D-70437 Stuttgart
Mobil 0172-7132666
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Fax 0711-35847656
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