Ergebnisbericht des Runden Tisches I
(Zusammenfassung)

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Aus dem umfangreichen Katalog haben wir nur die Konzepte aufgeführt, welche sich direkt mit der Lärmminderung in Zazenhausen befassen. Fett gedruckte Maßnahmen wurden ohne abweichende negative Minderheitenvoten vom Runden Tisch beschlossen.

Flächendeckendes Fahrverbot für Lkw über 3,5 t (Anlieger frei), erreicht durch entsprechende Beschilderung.

Strassensperrung (C14, C15, C18)

Verkehrsberuhigter Bereich

Lärmschutzwand/-wall (W1-W5)

keine Beschränkung
 
 
4.1 Maßnahmen gegen den Straßenverkehrslärm
4.1.2 Großräumige verkehrsregelnde Maßnahmen im innerörtlichen Straßennetz
D 1 Flächendeckendes Fahrverbot für Lkw über 3,5 t (Anlieger frei) - Weitere Infos
   
4.1.3 Verkehrliche und bauliche Einzelmaßnahmen in den Innerortsstraßen
C 14 Sperrung des Feldwegs Bisachgraben unter der B 27-Brücke mit Schranke (Schlüssel für anliegende Landwirte)
C 15 Sperrung der Berlichingenstraße am Ende des verkehrsberuhigten Bereichs - Weitere Infos
C 18 Sperrung der Bachhalde für den allgemeinen Kfz-Verkehr (Linienbus, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr und Anlieger frei)
E 3 Verkehrsberuhigte Zone in der Spitalhofstraße - Weitere Infos
R 6a Unterbindung des Durchgangsverkehrs auf dem Feldweg im Bisachgraben (Zazenhausen) durch geeignete Maßnahmen
   
4.2 Maßnahmen gegen den Schienenverkehrslärm
4.2.4 Bahnstrecke Kornwestheim - Untertürkheim
W 1 Veränderung des Neigungswinkels der Böschung bei Zazenhausen (steiler als jetzige 45")
W 2 Schallschutzwand westlich der Bahnlinie bei Zazenhausen
W 3 Schallschutzwand auf dem Viadukt (beidseitig)
W 5 Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h entlang der Wohngebiete (derzeit 90 km/h)
W 6 Geschwindigkeitsbeschränkung auf 45 km/h entlang der Wohngebiete nachts
W 7 Fahrverbot für Güterzüge an Sonn- und Feiertagen
Landeshauptstadt Stuttgart - Amt für Umweltschutz: "Lärmminderungsplan Stuttgart - Zuffenhausen"
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