Verringerung des Lkw-Anteils, z.B. durch Fahrverbote für Lkw

Lkw tragen maßgeblich zu den Lärmemissionen bei. Der Vorbeifahrtpegel eines leichten Lkw (unter 7,5 Tonnen Gesamtgewicht) ist im innerstädtischen Geschwindigkeitsbereich von 30 - 60 km/h ca. 5 dB(A) höher als der eines Pkw. Ein schwerer Lkw über 7,5 t ist bei der Vorbeifahrt sogar um 14 dB(A) lauter. Höhere Schadstoffemissionen und Erschütterungen tragen ebenfalls zur gegenüber Pkw erhöhten Störwirkung bei.

Maßnahmen zur Verringerung des Lkw-Verkehrs haben daher ein hohes Lärmminderungspotenzial. Am wirksamsten ist ein Fahrverbot für Lkw (über 3,5 t), von dem lediglich Anlieger ausgenommen sind. Wie hoch die Lärmminderung ist, hängt vom Lkw-Anteil im Ausgangszustand ab. Der Mittelungspegel kann im Allgemeinen um 1 - 4 dB(A) gesenkt werden. Durch Verringerung bzw. Ausschaltung weiterer Störfaktoren wie z.B. hohe Vorbeifahrtpegel können die Anwohner deutlich spürbarere Lärmentlastungen erfahren als es die Minderung des Mittelungspegels allein ausdrückt.

Für die Lkw müssen jedoch geeignete Routenalternativen zur Verfügung stehen. Die dadurch verursachte Verkehrsverlagerung darf zu keinen unzumutbaren zusätzlichen Belästigungen in anderen empfindlichen Straßen führen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Mittelungspegel auf Grund der Verkehrszunahme in einer Straße mit Wohnhäusern um 3 dB(A) oder mehr ansteigt. Im Einzelfall kann auch ein geringerer Anstieg des Mittelungspegels bereits zu unzumutbaren zusätzlichen Belästigungen führen, z.B. wenn hohe Vorbeifahrtpegel durch die Lkw auftreten, die vorher nicht aufgetreten sind.

Mit Hilfe eines Lkw-Routenkonzepts soll der Schwerverkehr auf weniger empfindliche Straßen gelenkt werden, um Ortsdurchfahrten und Wohngebiete entsprechend zu entlasten.

Die gewünschte Lkw-Routenführung wird mittels einer
- übersichtlichen Beschilderung (vor allem zu Gewerbegebieten),
- Zuflussdosierungen (lange Rotphasen der Ampelanlagen) an bestimmten Straßenkreuzungen,
- engen Fahrbahnquerschnitten
- und ggf. Fahrverboten für Lkw (ausgenommen Anlieger)
erreicht.

Quelle: CD-ROM "Lärm und Lärmschutz" - Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie
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