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Vergabekriterien Vereinsraum
Mehrzweckhalle in Zazenhausen

 

Wichtige Informationen für alle Interessenten:

 

Der Vereinsraum ist Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart.

 

Der Verein zur Förderung der Mehrzweckhalle in Zazenhausen e.V. verwaltet den Vereinsraum nur gemäss den vertraglichen Bestimmungen mit der Landeshauptstadt Stuttgart.

 

Gemäss dem Überlassungsvertrag mit der LHS Stuttgart kann der Vereinsraum als Veranstaltungs- und Versammlungsraum von folgenden Berechtigten genutzt werden

- ortsansässigen Vereinen zur Erreichung des gemeinnützigen Vereinsziels

- der Landeshauptstadt Stuttgart für eigene Veranstaltungen

- im Einzelfall von ortsansässigen Gewerbebetrieben wenn der Raum geeignet ist

- von interessierten Drittnutzern für private Veranstaltungen

Alle Nutzer treten in vollem Umfang als Haftende für alle im Überlassungsvertrag geregelten Bestimmungen ein.

 

Vorstand und Ausschuss des Vereins zur Förderung der Mehrzweckhalle in Zazenhausen e.V. haben zum Schutz des Vereinsraumes, aber auch um die zahlenden Mitglieder zu fördern, folgende Vergabekriterien beschlossen:

- interessierte Drittnutzer müssen Mitglied im Verein zur Förderung der Mehrzweckhalle in Zazenhausen e.V. sein

- Mitgliedschaften in anderen Vereinen berechtigen nicht zur Anmietung des Vereinsraumes

- die Mitgliedschaft muss schon im Jahr vor der Anmietung bestanden haben

- der Mitgliedsbeitrag muss bezahlt sein

- " Strohmannanmietungen " ziehen den Verlust der Mietfähigkeit nach sich

- es besteht keine Vermietungsverpflichtung seitens des Vereins zur Förderung der Mehrzweckhalle in Zazenhausen e.V.

- der Verein achtet durch Besichtigung bei Rückgabe des Vereinsraums auf die ordnungsgemässe und sorgsame Behandlung des Vereinsraumes



Stand: 28.04.2004 [  Drucken ] [ Zurück ] [ Hoch ]