Vergabekriterien Vereinsraum
Mehrzweckhalle in Zazenhausen
Wichtige Informationen für alle Interessenten:
Der Vereinsraum ist Eigentum der Landeshauptstadt Stuttgart.
Der Verein zur Förderung der Mehrzweckhalle in Zazenhausen
e.V. verwaltet den Vereinsraum nur gemäss den vertraglichen Bestimmungen
mit der Landeshauptstadt Stuttgart.
Gemäss dem Überlassungsvertrag mit der LHS Stuttgart kann
der Vereinsraum als Veranstaltungs- und Versammlungsraum von folgenden
Berechtigten genutzt werden
- ortsansässigen Vereinen zur Erreichung des gemeinnützigen
Vereinsziels
- der Landeshauptstadt Stuttgart für eigene Veranstaltungen
- im Einzelfall von ortsansässigen Gewerbebetrieben wenn
der Raum geeignet ist
- von interessierten Drittnutzern für private Veranstaltungen
Alle Nutzer treten in vollem Umfang als Haftende für alle
im Überlassungsvertrag geregelten Bestimmungen ein.
Vorstand und Ausschuss des Vereins zur Förderung der
Mehrzweckhalle in Zazenhausen e.V. haben zum Schutz des Vereinsraumes,
aber auch um die zahlenden Mitglieder zu fördern, folgende Vergabekriterien
beschlossen:
- interessierte Drittnutzer müssen Mitglied im Verein zur
Förderung der Mehrzweckhalle in Zazenhausen e.V. sein
- Mitgliedschaften in anderen Vereinen berechtigen nicht
zur Anmietung des Vereinsraumes
- die Mitgliedschaft muss schon im Jahr vor der Anmietung
bestanden haben
- der Mitgliedsbeitrag muss bezahlt sein
- " Strohmannanmietungen " ziehen den Verlust der Mietfähigkeit
nach sich
- es besteht keine Vermietungsverpflichtung seitens des
Vereins zur Förderung der Mehrzweckhalle in Zazenhausen e.V.
- der Verein achtet durch Besichtigung bei Rückgabe des
Vereinsraums auf die ordnungsgemässe und sorgsame Behandlung des Vereinsraumes
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