Der o.g. genannte Arbeitskreis schließt sich den im Folgenden
genannten Zielen
und Empfehlungen zur Renaturierung des Feuerbaches und zur Entwicklung
des unteren Feuerbachtales mit seinen Hängen an, welche durch
die nachfolgend genannten Beschlüsse des Gemeinderates und Fachgutachten
vorgegeben wurden:
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Kommunaler Umweltbericht (vom Gemeinderat beschlossen am 6.11.2008)
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Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen" (vom Gemeinderat beschlossen
am 22.4.2010)
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Pflege und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet „Unteres
Feuerbachtal mit Hangwäldern und Umgebung"
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Biotopatlas - Biotopverbundplanung Stuttgart 1994-2005
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§ 24a Biotopkartierung 1993 -1995
Langfristige Ziele und Maßnahmen zur Renaturierung des Feuerbaches
und zur Entwicklung des unteren Feuerbachtales mit Talaue und Hängen
Feuerbach
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Die Landeshauptstadt Stuttgart verbessert die Gewässergüte
des Feuerbachs mittel- bis langfristig auf Güteklasse II und besser.
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Die Stadt Stuttgart sorgt für unbelastetes Wasser in ausreichender
Menge und renaturiert den Feuerbach mittel- bis langfristig im ehemaligen Bachverlauf
auf seiner gesamten Länge. Auch der Mündungsbereich in den Neckar
soll langfristig wieder geöffnet und naturnah hergestellt werden.
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Die Landeshauptstadt Stuttgart weist entlang
des Feuerbaches Gewässerrandstreifen aus und richtet diese funktionsgerecht
her.
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Die Hochwassergefahr wird durch geeignete Maßnahmen im Einzugsgebiet
(Versickerung, Trennsystem, Dachbegrünung, Regenrückhaltebecken
etc.) vermindert.
Talgrund und Aue
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Das Feuerbachtal wird offen gehalten und soll grünlandähnlich
(Mähwiesen, Standweiden) genutzt werden. Äcker sollen langfristig in Grünland
umgewandelt werden. Ein Verbund von Talwiesen und Grünland ist herzustellen.
Das Konzept soll mit der örtlichen Landwirtschaft erarbeitet
und umgesetzt werden.
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Die Landeshauptstadt Stuttgart sorgt für einen wirtschaftlichen
Ausgleich für die Landwirtschaft.
Hänge des unteren Feuerbachtales
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Die Hänge des unteren Feuerbachtales werden extensiv forst-
und landwirtschaftlich und gärtnerisch gepflegt und genutzt.
Die Land- und Forstwirtschaft sowie die
Grundstücksnutzer werden einbezogen.
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Bestehende Ablagerungen von Abfall werden beseitigt.
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Besonders geschützte Biotope wie Hecken, Trockenmauern, Halbtrockenrasen
und seltene Pflanzenbestände etc. werden erhalten und gepflegt.
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Feldhecken, Wiesen und Streuobstwiesen, Halbtrockenrasen
und Hochstaudenstreifen werden erhalten, gepflegt und gefördert,
gegebenenfalls auch finanziell.
Verkehr
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Im unteren Feuerbachtal hat Naturschutz Vorrang
vor motorisiertem Verkehr.
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Der Verkehr auf der Blankensteinstraße und der Bachhalde wird
reduziert und verlangsamt. Nicht zwingend benötigte Verkehrsflächen werden
zurückgebaut.
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Die Landeshauptstadt Stuttgart erarbeitet mit
den Beteiligten eine naturschutzorientierte Verkehrberuhigungs- und
Rückbauplanung.
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Die Amphibienwanderung wird dauerhaft durch geeignete
Maßnahmen gesichert.
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Auf die Beleuchtung von Straßen, Wegen und sonstigen Einrichtungen
wird grundsätzlich verzichtet.
Sonstiges
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Die Ziele und Maßnahmen aus der Biotopverbundplanung und der
Kartierung der besonders geschützten Biotope, welche den Feuerbach und das untere
Feuerbachtal mit Talaue und Hängen betreffen, werden umgesetzt.
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Bei Pflanzmaßnahmen auf naturnahen Flächen
wird gebietsheimisches Saat- und Pflanzgut verwendet.
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Die verschiedenen Nutzungen im Feuerbachtal werden
umweltverträglich gelenkt.
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Die Nutzer und Besucher werden über die Schutzzwecke und ein
umweltverträgliches Verhalten informiert.
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Die Landeshauptstadt Stuttgart setzt die begonnene
Initiative zur Aufwertung des unteren Feuerbachtales fort und sorgt für ausreichend Mittel
und Personal.
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