Amt für Umweltschutz GZ: 36-2.21 |
Stuttgart, 26. Januar 2004 Nebenstelle: 216-3018 |
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Teilnehmer: (s. Anlage) Herr Bezirksvorsteher Meyle begrüßt die rund 60 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer, die Vertreter des Bezirksbeirates, der Verwaltung, der Vereine
und der Presse. Er verweist auf die Beschlüsse des Bezirksbeirates und
die Aktivitäten des Arbeitskreises. So hob er positiv hervor, dass gemeinsam
mit den Landwirten ein sogenanntes Ackerrandstreifenprogramm auf den
Weg gebracht wurde wofür der Bezirksbeirat Mittel aus der Lokalen Agenda
21 bewilligte. Auch der Rückbau und die Begrünung eines von der Landwirtschaft
nicht mehr benötigten Feldweges wurde beschlossen. Frau Maass vom gleichnamigen Büro und Herr Fink vom Amt für Umweltschutz stellen im Verlauf der Begehung gute und beeinträchtigte Biotope (Wegraine u. Böschungen mit Magerrasen, Trockenmauem, Hecken und magere Obstwiesen mit Streuobstbestand) im Bereich der Baumwiesen, Obstgärten und der Feldflur vor. Das Gebiet liegt nördlich von Zazenhausen und umfasst die Gewanne Gänslesäcker, Kirchberg über Hofweingärten, Zehntfreie Weingärten, Zankweingärten über Kuppinger bis zur Straße Beim Römerhof. Die Bedeutung der Biotope für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die Naherholung werden erläutert und Maßnahmen besprochen, die zu ihrer Erhaltung erforderlich sind. Die Route und die einzelnen Besichtigungspunkte sind nachfolgend und auf der beiliegenden Karte dargestellt. Punkt 1 "Magerrasenbrache am Steilhang nördlich des Bisachgrabens" (§24a Biotop Nr. 7121 - 75). Dieses Biotop trägt einen schützenswerten Pflanzenbestand (Halbtrockenrasen
mit Majoran-Odermennig-Saum, dem seltenen Runden Lauch und dem Aufrechten
Ziest.), der nicht mehr gemäht wird. Es droht die Verbuschung und das
Verschwinden der Zielarten. Zur Erhaltung ist die Entfernung der Brombeeren,
einiger Rosen und vor allem der Pflaumenschösslinge und eine späte Mahd
alle ein bis zwei Jahre mit Abräumen nötig. Die Fläche ist im Eigentum
von Landwirt Krehl.
Punkt 2 "Schlehenreiche Feldhecke Kirchberg" mit Magerrasenböschung. - (§24a Biotop Nr. 712155) Ziel ist der Erhalt der Schlehenhecke und der westlich angrenzenden
düngerbelasteten Magerrasenböschung. Die Hecke ist regelmäßig alle 10-15
Jahre zu verjüngen durch abschnittsweises "Auf-den-Stock-Setzen".
Die Grasböschung ist alle ein bis zwei Jahre zu mähen (mit Abräumen),
damit die Magerrasenarten wieder Luft bekommen. Es ist wünschenswert,
dass der Düngereintrag vom darüber liegenden Acker reduziert wird. Zielart
ist hier der Ackersteinsame, ein seltenes Ackerwildkraut, das auf extensiven
Äckern vorkommt. Die Fläche ist privat, die oben und unten angrenzenden
Ackerflächen sind von einem Zazenhäuser Landwirt gepachtet und bewirtschaftet.
Punkt 3 Salbei-Glatthaferwiese mit überaltertem, spärlichem Streuobstbestand Diese Wiese ist als Wiesentyp mit dem hier seltenen Wiesensalbei wertvoll.
Die bisherige Wiesenmahd ist fortzuführen, inklusive der Wegböschung
zum Hohlweg hin. Der Streuobstbestand ist aber überaltert und wurde
auch kürzlich noch reduziert. Er müsste durch Nachpflanzungen ergänzt
werden.
Punkt 4 Trockenmauern (§24a Biotop Nr. 53) Ziel ist die Erhaltung und Wiederherstellung zerfallener Trockenmauem.
Sie bieten insbesondere in besonnter Lage einen Lebensraum für Eidechsen
und für Pflanzen der wärmeliebenden blütenreichen Majoran-Odermennigsäume.
Punkt 5 Hecken zwischen Wegen und Gärten Die Entwicklung von Feldhecken aus heimischen Wildsträuchern (hier: Wildpflaume, Schlehe, Liguster, Hundsrose, Pfaffenhütchen) ist das Ziel. Standortfremde und vor allem auch exotische Sträucher oder immergrüne Hecken sollen entfernt bzw. durch heimische Wildsträucher ersetzt werden. Heimische Laubbäume oder Hochstammobstbäume lokaler Sorten sind standortfremden Nadelbäumen vorzuziehen. Die Problematik wurde an einem Garten beispielhaft dargestellt und diskutiert.
Punkt 6 Landschaftsgerechte Obstwiesen- und Gartenbewirtschaftung Die Vortragenden verweisen auf die Lage der Grundstücke im Außenbereich
mit den Nutzungen Landwirtschaft und Ergänzungsfunktionen (Erholung,
Klima, Wasser, Boden, Flora und Fauna). Große Teile liegen im Landschaftsschutzgebiet
Nr. 17. Nur ein sehr kleiner Teil des Gebiets am Hang Kirchberg ist
Gartenhausgebiet. Punkt 7 Pflaumenhecke Zehntfreie (§24a Biotop Nr. 7221- 54) Die Wildpflaumenhecke liegt auf einer öffentlichen Wegeparzelle. Sie ist zu erhalten. Eine Aufschüttung zur Anlage eines Stellplatzes ist zurückzubauen. Das Gartenbauamt wird hier die Pflege übernehmen.
Punkt 8 Streuobstwiesen Es werden zwei vorbildlich gepflegte Obstbaumwiesen mit altem Baumbestand und gemähten Magerwiesen vorgestellt. Die Bedeutung von alten Bäumen mit Höhlen wird von Herrn Eick, NABU Fellbach und Steinkauzspezialist, betont. Er weist das Vorkommen des Steinkauzes im Gebiet anhand von einem Federfund nach. Auch bei Jungpflanzungen sollen immer auch Altbäume mit Höhlen erhalten bleiben.
Eine weitere Obstbaumwiese wird nicht mehr gepflegt,
sie verbracht, die Bäume treiben Wasserschosse, der typische Artenbestand
erlischt. Ein Vertreter des Gartenbauvereins schildert die Schwierigkeit
angesichts der Verbrachung einen neuen Pächter zu finden. Punkt 9 "Drei Trockenmauern beidseitig Kirchberg/ Weingärtnerweg" (§24a Biotop Nr. 51) Die Mauern beidseitig des Hohlweges gehören zur Wegparzelle, die aber bisher nicht naturschutzgerecht gepflegt wird, vielmehr wurden abschnittsweise exotische Bodendecker (Korallenbeere) gepflanzt. Das Gartenbauamt wird hier die Pflege übernehmen.
Punkt 10 "Schlehenhecke und Trockenmauer Kirchberg/ Kräutlen" (§24a Biotop Nr. 52) an der Grenze zur Feldflur Die Schlehenhecke mit Umgebung liegt auf einer öffentlichen Parzelle,
die aber vom Anrainer in den Acker integriert wurde. Neben der Pflege
(Entmüllen, Rückschnitt der Gehölze vor und in den Trockenmauern) soll
ein angemessener Abstand zur Ackerfläche hergestellt werden, damit sich
die Hecke und der Krautsaum entwickeln kann.
Punkt 11 "Feldhecke Gewann Kuppinger" (§24a Biotop Nr. 7) und "Schlehen-Feldhecke am Fuß der Fehlhalde" (§24a Biotop Nr. 6) und weitere Wildpflaumenhecken im Gartengebiet Lehenweinberge Die schmalen Hecken an den Wegen z.T. auch mit Säumen stellen die wenigen
naturnahen Biotopelemente dar in diesem intensiver genutzten Gartengebiet
mit vielen Zäunen und Koniferen und weniger Obstwiesen westlich des
Weingärtnerweges. Ihr Schutz und ihre Pflege ist wichtig. Sie sind aber
wohl alle auf privatem Gelände. Insbesondere die kleine, kastenartig
geschnittene Schlehenhecke (Nr. 6) und die anschließenden Wegböschungen
mit trockenwarmen Majoran-Odermennig-Saum an der Straße Beim Römerweg
sollen fachgerecht gepflegt werden. Dazu gehört, dass man z.B. die Hecke
gartenseitig natürlich auswachsen lässt.
Punkt 12 Grünlandstreifen entlang von Äckern und Wegen der Zazenhäuser Landwirte Beim Römerweg wird das Grünstreifenprogramm erläutert, das vom Bezirksbeirat beschlossen und in Zusammenarbeit mit Zazenhäuser Landwirten umgesetzt wird. Danach wird ein drei Meter breiter Streifen neben dem Feldweg aus der Nutzung genommen. Dieser wird für eine Einsaat vorbereitet und mit standortgerechten Wildpflanzen eingesät (1 Meter neben dem Weg als Mulchstreifen, 2 Meter als Hochstaudenflur).
Punkt 13 Wiesenrain zwischen zwei Obstwiesen Dieses Biotop trägt einen schützenswerten Pflanzenbestand, der nicht mehr gemäht wird. Es droht die Verbuschung und das Verschwinden der Zielarten. Zur Erhaltung ist eine späte Mahd alle ein bis zwei Jahre mit Abräumen notwendig. Außer den zwei bisher angebotenen Patenschaften von der Schutzgemeinschaft Krailenshalde und dem NABU Pflegetrupp Kreuzrain werden weitere Patenschaften gesucht. Hierzu sollen zusammen mit dem Gartenbauvereinen und einzelnen Besitzer im einzelnen Abmachungen getroffen werden. Dieses Thema soll in der nächsten Arbeitskreissitzung behandelt werden. Eine Teilnehmerin erklärt sich spontan bereit, ihren Garten nach ökologischen Gesichtspunkten pflegen zu wollen. Ihr wird fachliche Unterstützung zugesagt. Auch die Broschüre "Stuttgarter Streuobstwiesen" wird an weitere Interessenten geschickt. Des weiteren werden Informationen zum Thema Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete über die Gartenbauvereine weitergeleitet. Der Bürgerverein Zazenhausen lädt die Exkursionsteilnehmer zum Abschluss zu einem Glühwein ein. Die nächste Sitzung ist auf Montag, 5. April 2004, 18.00 Uhr terminiert und soll wieder in der Zehntscheuer Zuffenhausen statt finden. Anlagen: Übersichtskarte, Teilnehmerliste Anklicken der Nummern führt Sie zu den Beschreibungen! |
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Am 06.04.2004 um die Fotos ergänzt.
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