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Amt für Umweltschutz
GZ: 36-2.21
  Stuttgart, 26. Januar 2004
Nebenstelle: 216-3018


Arbeitskreis Biotopvernetzung Zuffenhausen/Zazenhausen
Protokoll zur Begehung am 24.01.2004

Teilnehmer: (s. Anlage)

Herr Bezirksvorsteher Meyle begrüßt die rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Vertreter des Bezirksbeirates, der Verwaltung, der Vereine und der Presse. Er verweist auf die Beschlüsse des Bezirksbeirates und die Aktivitäten des Arbeitskreises. So hob er positiv hervor, dass gemeinsam mit den Landwirten ein sogenanntes Ackerrandstreifenprogramm auf den Weg gebracht wurde wofür der Bezirksbeirat Mittel aus der Lokalen Agenda 21 bewilligte. Auch der Rückbau und die Begrünung eines von der Landwirtschaft nicht mehr benötigten Feldweges wurde beschlossen.
Heute gehe es um besonders wertvolle und geschützte Biotope nördlich von Zazenhausen. Der Arbeitskreis beschloss bei seiner Sitzung am 01.12.04 eine fachliche Führung für seine Mitglieder zum Thema Biotopvernetzung durch das Gebiet anzubieten. Zu dieser öffentlichen Veranstaltung, wurde durch das Bezirksamt, die beteiligten Vereine und in der Presse eingeladen. In diesem Zusammenhang bedankt sich. Herr Meyle bei den Vereinen und der Presse für ihre Unterstützung.

Frau Maass vom gleichnamigen Büro und Herr Fink vom Amt für Umweltschutz stellen im Verlauf der Begehung gute und beeinträchtigte Biotope (Wegraine u. Böschungen mit Magerrasen, Trockenmauem, Hecken und magere Obstwiesen mit Streuobstbestand) im Bereich der Baumwiesen, Obstgärten und der Feldflur vor. Das Gebiet liegt nördlich von Zazenhausen und umfasst die Gewanne Gänslesäcker, Kirchberg über Hofweingärten, Zehntfreie Weingärten, Zankweingärten über Kuppinger bis zur Straße Beim Römerhof.

Die Bedeutung der Biotope für den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und die Naherholung werden erläutert und Maßnahmen besprochen, die zu ihrer Erhaltung erforderlich sind. Die Route und die einzelnen Besichtigungspunkte sind nachfolgend und auf der beiliegenden Karte dargestellt.

Punkt 1 "Magerrasenbrache am Steilhang nördlich des Bisachgrabens" (§24a Biotop Nr. 7121 - 75).

Dieses Biotop trägt einen schützenswerten Pflanzenbestand (Halbtrockenrasen mit Majoran-Odermennig-Saum, dem seltenen Runden Lauch und dem Aufrechten Ziest.), der nicht mehr gemäht wird. Es droht die Verbuschung und das Verschwinden der Zielarten. Zur Erhaltung ist die Entfernung der Brombeeren, einiger Rosen und vor allem der Pflaumenschösslinge und eine späte Mahd alle ein bis zwei Jahre mit Abräumen nötig. Die Fläche ist im Eigentum von Landwirt Krehl.
Herr Michl (Schutzgemeinschaft Krailenshalde) erklärt sich zu einer Patenschaft spontan bereit bzw. zu einer Unterstützung des Eigentümers bei der Wiederherstellung/Pflege des Biotops.

Halbtrockenrasen
Halbtrockenrasen
Majoran
Majoran
Odermennig
Odermennig
Runder Lauch
Runder Lauch
Aufrechter Ziest
Aufrechter Ziest

Punkt 2 "Schlehenreiche Feldhecke Kirchberg" mit Magerrasenböschung. - (§24a Biotop Nr. 712155)

Ziel ist der Erhalt der Schlehenhecke und der westlich angrenzenden düngerbelasteten Magerrasenböschung. Die Hecke ist regelmäßig alle 10-15 Jahre zu verjüngen durch abschnittsweises "Auf-den-Stock-Setzen". Die Grasböschung ist alle ein bis zwei Jahre zu mähen (mit Abräumen), damit die Magerrasenarten wieder Luft bekommen. Es ist wünschenswert, dass der Düngereintrag vom darüber liegenden Acker reduziert wird. Zielart ist hier der Ackersteinsame, ein seltenes Ackerwildkraut, das auf extensiven Äckern vorkommt. Die Fläche ist privat, die oben und unten angrenzenden Ackerflächen sind von einem Zazenhäuser Landwirt gepachtet und bewirtschaftet.
Der Pflegetrupp des NABU vom Kreuzrain kann sich vorstellen, die Pflege der Magerrasenböschung zu übernehmen.

Schlehenhecke
Schlehenhecke
Magerrasen
Magerrasen
Ackersteinsame
Ackersteinsame

Punkt 3 Salbei-Glatthaferwiese mit überaltertem, spärlichem Streuobstbestand

Diese Wiese ist als Wiesentyp mit dem hier seltenen Wiesensalbei wertvoll. Die bisherige Wiesenmahd ist fortzuführen, inklusive der Wegböschung zum Hohlweg hin. Der Streuobstbestand ist aber überaltert und wurde auch kürzlich noch reduziert. Er müsste durch Nachpflanzungen ergänzt werden.
Angesichts von Verlusten und Zerstörungen von Jungpflanzen wird der Vorschlag wieder Hochstammobst neu zu pflanzen skeptisch beurteilt.
Herr Fink weist darauf hin, dass Nachpflanzungen von Hochstammobst u.U. über Ausgleichsmittel (Ökofonds) finanziert werden können. Bezirksbeirat Mammel weist auf eine mögliche Unterstützung beim Kauf von Obstbäumen durch den Agenda- bzw. den Ehrenamtstopf beim Bezirksamt Zuffenhausen hin.

Salbei
Salbei
Glatthafer
Glatthafer
Hochstammobstbaum
Hochstammobstbaum

Punkt 4 Trockenmauern (§24a Biotop Nr. 53)

Ziel ist die Erhaltung und Wiederherstellung zerfallener Trockenmauem. Sie bieten insbesondere in besonnter Lage einen Lebensraum für Eidechsen und für Pflanzen der wärmeliebenden blütenreichen Majoran-Odermennigsäume.
Auch das Freistellen und Entfernen von Gehölzen vor und in der Trockenmauer gehört zu den Sicherungsmaßnahmen. Ziersträucher, insbesondere der feuerbrandübertragende Cotoneaster sind zu entfernen. Aufkommendes Gebüsch und Naturhecken kann man oberhalb der Trockenmauem stehen lassen. Es sollte aber oberhalb der Trockenmauern kein Kompost oder Mähgut abgelagert werden, da sonst die Rotte in die Mauer läuft. Es wächst dann nur noch Brennnessel und Kratzbeere: also Abrücken von Kompostplätzen und Grasschnitt von den Mauern.
Herr Fink verweist auf den Naturschutzfonds der Stadt Stuttgart. Hier können Zuschüsse für die Sicherung und Pflege von Biotopen beantragt werden, soweit Mittel vorhanden sind. Auskünfte gibt Herr Beurer Tel.: 0711 216-6689 beim Amt für Umweltschutz.

Trockenmauer
Trockenmauer

Cotoneaster
Cotoneaster

Aufbau einer Trockenmauer
Aufbau einer Trockenmauer
Kratzbeere
Kratzbeere

Punkt 5 Hecken zwischen Wegen und Gärten

Die Entwicklung von Feldhecken aus heimischen Wildsträuchern (hier: Wildpflaume, Schlehe, Liguster, Hundsrose, Pfaffenhütchen) ist das Ziel. Standortfremde und vor allem auch exotische Sträucher oder immergrüne Hecken sollen entfernt bzw. durch heimische Wildsträucher ersetzt werden. Heimische Laubbäume oder Hochstammobstbäume lokaler Sorten sind standortfremden Nadelbäumen vorzuziehen. Die Problematik wurde an einem Garten beispielhaft dargestellt und diskutiert.

Wildpflaume
Wildpflaume

Liguster
Liguster

Schlehe
Schlehe

Hundsrose
Hundsrose

Pfaffenhütchen
Pfaffenhütchen

Punkt 6 Landschaftsgerechte Obstwiesen- und Gartenbewirtschaftung

Die Vortragenden verweisen auf die Lage der Grundstücke im Außenbereich mit den Nutzungen Landwirtschaft und Ergänzungsfunktionen (Erholung, Klima, Wasser, Boden, Flora und Fauna). Große Teile liegen im Landschaftsschutzgebiet Nr. 17. Nur ein sehr kleiner Teil des Gebiets am Hang Kirchberg ist Gartenhausgebiet.
Im Landschaftsschutzgebiet Nr. 17 Eschbach/Kirchberg gelten die Vorschriften der Landschaftsschutzverordnung. Sie zielt darauf ab, die Erholungsqualität der Landschaft für die Bevölkerung, das typische Landschaftsbild oder die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts zu sichern. Auskunft zur Landschaftsschutzgebietsverordnung gibt die untere Naturschutzbehörde beim Amt für Umweltschutz Herr Schmidt Tel.: 0711 216-2422.
Naturschutzfachliches Ziel auf diesen Flächen in der freien Landschaft ist auch die Verwendung heimischer Pflanzen und das Nachpflanzen von Hochstammobstbäumen. Auf die Broschüre "Stuttgarter Streuobstwiesen" und die darin enthaltene Sortenliste von Hochstammobstbäumen, die auch historische Sorten mit einschließt, wird verwiesen.

Punkt 7 Pflaumenhecke Zehntfreie (§24a Biotop Nr. 7221- 54)

Die Wildpflaumenhecke liegt auf einer öffentlichen Wegeparzelle. Sie ist zu erhalten. Eine Aufschüttung zur Anlage eines Stellplatzes ist zurückzubauen. Das Gartenbauamt wird hier die Pflege übernehmen.

Wildpflaume
Wildpflaume

Punkt 8 Streuobstwiesen

Es werden zwei vorbildlich gepflegte Obstbaumwiesen mit altem Baumbestand und gemähten Magerwiesen vorgestellt. Die Bedeutung von alten Bäumen mit Höhlen wird von Herrn Eick, NABU Fellbach und Steinkauzspezialist, betont. Er weist das Vorkommen des Steinkauzes im Gebiet anhand von einem Federfund nach. Auch bei Jungpflanzungen sollen immer auch Altbäume mit Höhlen erhalten bleiben.

Steinkauz
Steinkauz

Eine weitere Obstbaumwiese wird nicht mehr gepflegt, sie verbracht, die Bäume treiben Wasserschosse, der typische Artenbestand erlischt. Ein Vertreter des Gartenbauvereins schildert die Schwierigkeit angesichts der Verbrachung einen neuen Pächter zu finden.
Ziel ist es, auf den Besitzer zuzugehen und evtl. gemeinsam (mit und auf Initiative des Vereins) eine Erstpflege (Mahd) zu organisieren und u. U. einen neuen Pächter zu finden, der diese Obstwiese erhält.
Herr Fink verweist auf die Broschüre "Stuttgarter Streuobstwiesen" und das Projekt "Stuttgarter Apfelsaft". Bei diesem Projekt, das die Stadt Stuttgart zur Förderung des Streuobstbaues entwickelte, honoriert der Verbraucher dem Erzeuger seine Naturschutzarbeit finanziell durch einen Aufpreis.

Punkt 9 "Drei Trockenmauern beidseitig Kirchberg/ Weingärtnerweg" (§24a Biotop Nr. 51)

Die Mauern beidseitig des Hohlweges gehören zur Wegparzelle, die aber bisher nicht naturschutzgerecht gepflegt wird, vielmehr wurden abschnittsweise exotische Bodendecker (Korallenbeere) gepflanzt. Das Gartenbauamt wird hier die Pflege übernehmen.

Korallenbeere
Korallenbeere

Punkt 10 "Schlehenhecke und Trockenmauer Kirchberg/ Kräutlen" (§24a Biotop Nr. 52) an der Grenze zur Feldflur

Die Schlehenhecke mit Umgebung liegt auf einer öffentlichen Parzelle, die aber vom Anrainer in den Acker integriert wurde. Neben der Pflege (Entmüllen, Rückschnitt der Gehölze vor und in den Trockenmauern) soll ein angemessener Abstand zur Ackerfläche hergestellt werden, damit sich die Hecke und der Krautsaum entwickeln kann.
Die Pflege wird vom Gartenbauamt übernommen, es wird geprüft, ob der Pufferstreifen zum Acker in das Grünlandstreifenprogramm aufgenommen wird.

Schlehe
Schlehe

Trockenmauer
Trockenmauer

Punkt 11 "Feldhecke Gewann Kuppinger" (§24a Biotop Nr. 7) und "Schlehen-Feldhecke am Fuß der Fehlhalde" (§24a Biotop Nr. 6) und weitere Wildpflaumenhecken im Gartengebiet Lehenweinberge

Die schmalen Hecken an den Wegen z.T. auch mit Säumen stellen die wenigen naturnahen Biotopelemente dar in diesem intensiver genutzten Gartengebiet mit vielen Zäunen und Koniferen und weniger Obstwiesen westlich des Weingärtnerweges. Ihr Schutz und ihre Pflege ist wichtig. Sie sind aber wohl alle auf privatem Gelände. Insbesondere die kleine, kastenartig geschnittene Schlehenhecke (Nr. 6) und die anschließenden Wegböschungen mit trockenwarmen Majoran-Odermennig-Saum an der Straße Beim Römerweg sollen fachgerecht gepflegt werden. Dazu gehört, dass man z.B. die Hecke gartenseitig natürlich auswachsen lässt.
Die Eigentümer aller Hecken sind anzusprechen.

Feldhecke
Feldhecke
  Wildpflaume
Wildpflaume
Schlehe
Schlehe
Majoran
Majoran
Odermennig
Odermennig
  Koniferen
Koniferen
 

Punkt 12 Grünlandstreifen entlang von Äckern und Wegen der Zazenhäuser Landwirte

Beim Römerweg wird das Grünstreifenprogramm erläutert, das vom Bezirksbeirat beschlossen und in Zusammenarbeit mit Zazenhäuser Landwirten umgesetzt wird. Danach wird ein drei Meter breiter Streifen neben dem Feldweg aus der Nutzung genommen. Dieser wird für eine Einsaat vorbereitet und mit standortgerechten Wildpflanzen eingesät (1 Meter neben dem Weg als Mulchstreifen, 2 Meter als Hochstaudenflur).

Hochstaudenflur
Hochstaudenflur

Punkt 13 Wiesenrain zwischen zwei Obstwiesen

Dieses Biotop trägt einen schützenswerten Pflanzenbestand, der nicht mehr gemäht wird. Es droht die Verbuschung und das Verschwinden der Zielarten. Zur Erhaltung ist eine späte Mahd alle ein bis zwei Jahre mit Abräumen notwendig.

Außer den zwei bisher angebotenen Patenschaften von der Schutzgemeinschaft Krailenshalde und dem NABU Pflegetrupp Kreuzrain werden weitere Patenschaften gesucht. Hierzu sollen zusammen mit dem Gartenbauvereinen und einzelnen Besitzer im einzelnen Abmachungen getroffen werden. Dieses Thema soll in der nächsten Arbeitskreissitzung behandelt werden.

Stuttgarter StreuobstwiesenEine Teilnehmerin erklärt sich spontan bereit, ihren Garten nach ökologischen Gesichtspunkten pflegen zu wollen. Ihr wird fachliche Unterstützung zugesagt. Auch die Broschüre "Stuttgarter Streuobstwiesen" wird an weitere Interessenten geschickt. Des weiteren werden Informationen zum Thema Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete über die Gartenbauvereine weitergeleitet. Der Bürgerverein Zazenhausen lädt die Exkursionsteilnehmer zum Abschluss zu einem Glühwein ein.

Die nächste Sitzung ist auf Montag, 5. April 2004, 18.00 Uhr terminiert und soll wieder in der Zehntscheuer Zuffenhausen statt finden.

Anlagen: Übersichtskarte, Teilnehmerliste
Verteiler: Teilnehmer des Arbeitskreises, Mitglieder des Bezirksbeirats Zuffenhausen

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Magerrasenbrache am Steilhang nördlich des Bisachgrabens"Schlehenreiche Feldhecke Kirchberg" mit MagerrasenböschungSalbei-Glatthaferwiese mit überaltertem, spärlichem Streuobstbestand Trockenmauern (§24a Biotop Nr. 53)Hecken zwischen Wegen und Gärten Pflaumenhecke Zehntfreie (§24a Biotop Nr. 7221- 54)Streuobstwiesen "Drei Trockenmauern beidseitig Kirchberg/ Weingärtnerweg" (§24a Biotop Nr. 51)"Schlehenhecke und Trockenmauer Kirchberg/ Kräutlen" (§24a Biotop Nr. 52) an der Grenze zur Feldflur "Feldhecke Gewann Kuppinger" und "Schlehen-Feldhecke am Fuß der Fehlhalde"Grünlandstreifen entlang von Äckern und Wegen der Zazenhäuser LandwirteWiesenrain zwischen zwei ObstwiesenWildpflaumenhecken im Gartengebiet Lehenweinberge

Am 06.04.2004 um die Fotos ergänzt. 
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