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Es wird nochmals besonders auf die Festlegung in
der Arbeitskreissitzung
2009 in Zuffenhausen hingewiesen, dass bei Unterhaltungsreparaturen
in
der Blankensteinstraße und in der Bachhalde im Bereich
des
Naturschutzgebiets keine Verbreiterung entstehen darf. Die losen
Asphaltbrocken in den Spurrillen neben der eigentlichen Fahrbahn
sind
zu entfernen. Ggf. ist mit geeignetem Bodenmaterial zu verfüllen.
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In den Bordsteinstrecken werden im Rahmen einer kommenden
Unterhaltungsmaßnahme zur Erleichterung der Krötenwanderungen
Bordsteinlücken in angemessenen Abständen hergestellt.
Vom Einbau von Sinussteinen wird zunächst abgesehen.
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Bezüglich dem Wunsch, vorhandene Fahrbahnflächen
in Grünflächen zu
verwandeln, wird eine Planung angestrebt, welche die verkehrlichen
Mindestbelange mit den Naturschutzbelangen so weit wie möglich
vereinbart. Eine Kostendeckung durch Ausgleichsmittel ist nicht
ausgeschlossen. Der Arbeitskreis wird hierzu entsprechende Beschlüsse
fassen und in die Bezirksbeiräte einbringen.
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Es sollen Maßnahmen überlegt
werden, die das Bewusstsein der
Straßennutzer, dass sie sich in einem Naturschutzbereich befinden,
stärken. Gleichzeitiges Ziel wäre eine Geschwindigkeitsreduzierung.
(Vorgehen wie Nr. 3)
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Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
von derzeit 50
km/h ist im Rahmen der Planung von Nr. 3 zu prüfen.
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Das Erfordernis der Verbreiterung im Bereich des
Seitenwegs zur
Polizeihundeschule ist im Rahmen der Planung von Nr. 3 zu prüfen.
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In der Blankensteinstraße/Bachhalde wird
zur optischen Einengung ein
Fahrradschutzstreifen vorgeschlagen. (Planungsgegenstand gern. Nr. 3)
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Im Bereich Kreuzrain ist die Funktion der Entwässerungssituation
an
einem Regentag zu prüfen.
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Der Mäurachgraben ist freizuschneiden.