Verein
zur Förderung der Mehrzweckhalle in Zazenhausen e.V.,
Geschäftsstelle: Joachim Schaaf, Thomas-Münzer-Weg 73, 70437 Stuttgart,
Tel.8491893
( nachstehend " Verein " genannt )
Vertrag
über die Überlassung des Vereinsraumes im Untergeschoss
des Gebäudes Landsknechtstr. 3 in Stuttgart-Zazenhausen
Der
Verein überläßt dem
Veranstalter/Mieter
( muß Mitglied im Verein sein )
den
Vereinsraum mit 150 qm Nutzfläche zu den nachstehenden Bedingungen:
Tag
und Zeitdauer der Veranstaltung
Verantwortliche
Person mit Anschrift und Telefonnummer
Vertragsbestandteil
sind die beiliegenden " Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Überlassung
von Räumen und Einrichtungen im Gebäude Landsknechtstr. 3 in Stuttgart
Zazenhausen " der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Veranstalter/Mieter
anerkennt die dort geregelten Bestimmungen und Verpflichtungen und haftet
in vollem Umfang für alle Personen- und Sachschäden, auch für Schadenersatzansprüche
die gegenüber dem Verein geltend gemacht werden.
Der Veranstalter/Mieter verpflichtet sich, rechtzeitig vor Beginn seiner
Veranstaltung die " Allgemeinen Vertragsbestimmungen " zu lesen und die
Veranstaltung gemäß den Bedingungen durchzuführen.
ACHTUNG ! Der Veranstalter/Mieter haftet gegenüber
dem Verein für alle Personen- und Sachschäden die aus der Nutzung
des Raumes entstehen in voller Höhe.
Die Haftung kann sich auch auf das Privatvermögen des Veranstalters/Mieters
erstrecken.
In der privaten Haftpflichtversicherung besteht in der Regel kein Versicherungsschutz
für gemietete oder geliehene Räume und Gegenstände. Wir empfehlen daher
dringend, den Versicherungsschutz bei der Versicherungsgesellschaft auf
die Veranstaltung ausweiten zu lassen oder eine Veranstalterhaftpflichtversicherung
für Personen- und Sachschäden in Höhe von EUR 3 Millionen Versicherungssumme
abzuschliessen. Der Verein kann gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart
über eine Vereinshaftpflichtversicherung nur ein begrenztes Grundrisiko
absichern. Bei eingetragenen Vereinen als Veranstalter/Mieter haftet das
jeweilige Vereinsvermögen. Der eingetragene Verein sollte über eine Vereinshaftpflichtversicherung
verfügen oder eine entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung abschliessen.
Die Versicherungen müssen natürlich vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen
sein.
Entgegen dem § 8 der " Allgemeinen Vertragsbestimmungen " legt der Verein
das Nutzungsentgelt zur Begleichung der entstehenden Kosten selbst fest.
Das
Nutzungsentgelt beträgt EURO 65,- pro Veranstaltung.
Aus Sicherheitsgründen darf der Raum nicht mit mehr als 80 Personen
belegt werden!!!
Der
Raum darf NICHT WEITERVERMIETET werden.
Der
Veranstalter/Mieter verpflichtet sich zu
- Abnahme
des Raumes und der vorhandenen Geschirr- und Besteckausstattung vor
und nach der Nutzung mit einem Verantwortlichen des Fördervereins
- das
Inventar pfleglich zu behandeln
- entstandene
Schäden bei Abnahme des Raumes dem Verantwortlichen des Vereins zu
meiden
- die
Einrichtungsgegenstände des Gesangverein Frohsinn e.V., insbesondere
den im Raum stehenden Flügel, nicht zu benutzen
- Feuchtreinigung
des Raumes nach Ende der Veranstaltung
- Reinigung
der Toiletten, des Hausflures und des Eingangsbereichs
nach der Nutzung des Raumes
- Hinweis
an die Gäste, daß Pfennigabsätze den Parkettboden beschädigen
- Ersatz
für fehlende oder beschädigte Gegenstände
- die
vorhandene Bestuhlung und Betischung zu nutzen
- andere
Räume im Haus, wie Mehrzwecksaal im EG, die Galerie und den Eingangsbereich
nicht zu nutzen
- KINDER
ENTSPRECHEND ZU BEAUFSICHTIGEN
- Nebenräume
im Untergeschoß, insbesondere Garderoben und Umkleideräume so rechtzeitig
und vollständig zu räumen, daß sie an Tagen, an denen Schulbetrieb
stattfindet ( Montag bis Freitag ), vollständig dem Schulbetrieb zur
Verfügung stehen
Eine
Haftung in irgendeiner Form wird seitens des Vereins nicht übernommen.
Der
Verein weist darauf hin, daß die Landeshauptstadt Stuttgart Eigentümerin
des Raumes ist und vorschreibt, dass die Tür des Vereinsraumes zum Hausflur
immer aus Brandschutzgründen geschlossen bleiben muss-auch während der
Veranstaltung.
Für
den Übungsbetrieb des Gesangvereines, für Ausschußsitzungen und Versammlungen
anderer Vereine steht der Raum zur Zeit kostenlos zu Verfügung.
Der
Vertrag wird nur dann gültig, wenn er spätestens eine Woche vor der Veranstaltung
unterzeichnet bei der Geschäftsstelle oder der für die Vermietung des
Raumes zuständigen Person beim Verein vorliegt.
Datum/Unterschrift
Verein |
Datum/Unterschrift
Veranstalter/Mieter |
Noch
eine BITTE zum Thema RAUCHEN !
Im
Vereinsraum besteht kein Rauchverbot.
Es wäre aber schön, wenn Sie und Ihre Gäste im Freien rauchen würden.
Die nachfolgenden Nutzer werden Ihnen für dieses Entgegenkommen dankbar
sein.
Warum
sprechen wir diese Bitte aus ?
Der
Vereinsraum liegt im Untergeschoss und ist deshalb schwerer zu belüften
als andere Räume.
Eine Belüftungsanlage kann aus Kostengründen nachträglich nicht mehr installiert
werden.
Bitte
versuchen Sie während der Aufräumarbeiten nach der Veranstaltung den Raum
so lange wie möglich zu belüften.
ACHTEN
Sie bitte auf brennende ZIGARETTENKIPPEN !
Hier
besteht, zum Beispiel im Abfall entsorgt, ein hohes Brandrisiko !
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