Verein zur Förderung der Mehrzweckhalle in Zazenhausen e.V.,
Geschäftsstelle: Joachim Schaaf, Thomas-Münzer-Weg 73, 70437 Stuttgart, Tel.8491893
( nachstehend " Verein " genannt )

 

Vertrag über die Überlassung des Vereinsraumes im Untergeschoss
des Gebäudes Landsknechtstr. 3 in Stuttgart-Zazenhausen

 

Der Verein überläßt dem

Veranstalter/Mieter ( muß Mitglied im Verein sein )

 

 

den Vereinsraum mit 150 qm Nutzfläche zu den nachstehenden Bedingungen:

Tag und Zeitdauer der Veranstaltung



Verantwortliche Person mit Anschrift und Telefonnummer

 

 

 

Vertragsbestandteil sind die beiliegenden " Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Überlassung von Räumen und Einrichtungen im Gebäude Landsknechtstr. 3 in Stuttgart Zazenhausen " der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Veranstalter/Mieter anerkennt die dort geregelten Bestimmungen und Verpflichtungen und haftet in vollem Umfang für alle Personen- und Sachschäden, auch für Schadenersatzansprüche die gegenüber dem Verein geltend gemacht werden.
Der Veranstalter/Mieter verpflichtet sich, rechtzeitig vor Beginn seiner Veranstaltung die " Allgemeinen Vertragsbestimmungen " zu lesen und die Veranstaltung gemäß den Bedingungen durchzuführen.
ACHTUNG ! Der Veranstalter/Mieter haftet gegenüber dem Verein für alle Personen- und Sachschäden die aus der Nutzung des Raumes entstehen in voller Höhe.
Die Haftung kann sich auch auf das Privatvermögen des Veranstalters/Mieters erstrecken.
In der privaten Haftpflichtversicherung besteht in der Regel kein Versicherungsschutz für gemietete oder geliehene Räume und Gegenstände. Wir empfehlen daher dringend, den Versicherungsschutz bei der Versicherungsgesellschaft auf die Veranstaltung ausweiten zu lassen oder eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von EUR 3 Millionen Versicherungssumme abzuschliessen. Der Verein kann gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart über eine Vereinshaftpflichtversicherung nur ein begrenztes Grundrisiko absichern. Bei eingetragenen Vereinen als Veranstalter/Mieter haftet das jeweilige Vereinsvermögen. Der eingetragene Verein sollte über eine Vereinshaftpflicht
versicherung verfügen oder eine entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung abschliessen. Die Versicherungen müssen natürlich vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen sein.
Entgegen dem § 8 der " Allgemeinen Vertragsbestimmungen " legt der Verein das Nutzungsentgelt zur Begleichung der entstehenden Kosten selbst fest.

Das Nutzungsentgelt beträgt EURO 65,- pro Veranstaltung.
Aus Sicherheitsgründen darf der Raum nicht mit mehr als 80 Personen belegt werden!!!

Der Raum darf NICHT WEITERVERMIETET werden.

Der Veranstalter/Mieter verpflichtet sich zu

  • Abnahme des Raumes und der vorhandenen Geschirr- und Besteckausstattung vor und nach der Nutzung mit einem Verantwortlichen des Fördervereins
  • das Inventar pfleglich zu behandeln
  • entstandene Schäden bei Abnahme des Raumes dem Verantwortlichen des Vereins zu meiden
  • die Einrichtungsgegenstände des Gesangverein Frohsinn e.V., insbesondere den im Raum stehenden Flügel, nicht zu benutzen
  • Feuchtreinigung des Raumes nach Ende der Veranstaltung
  • Reinigung der Toiletten, des Hausflures und des Eingangsbereichs nach der Nutzung des Raumes
  • Hinweis an die Gäste, daß Pfennigabsätze den Parkettboden beschädigen
  • Ersatz für fehlende oder beschädigte Gegenstände
  • die vorhandene Bestuhlung und Betischung zu nutzen
  • andere Räume im Haus, wie Mehrzwecksaal im EG, die Galerie und den Eingangsbereich nicht zu nutzen
  • KINDER ENTSPRECHEND ZU BEAUFSICHTIGEN
  • Nebenräume im Untergeschoß, insbesondere Garderoben und Umkleideräume so rechtzeitig und vollständig zu räumen, daß sie an Tagen, an denen Schulbetrieb stattfindet ( Montag bis Freitag ), vollständig dem Schulbetrieb zur Verfügung stehen

Eine Haftung in irgendeiner Form wird seitens des Vereins nicht übernommen.

Der Verein weist darauf hin, daß die Landeshauptstadt Stuttgart Eigentümerin des Raumes ist und vorschreibt, dass die Tür des Vereinsraumes zum Hausflur immer aus Brandschutzgründen geschlossen bleiben muss-auch während der Veranstaltung.

Für den Übungsbetrieb des Gesangvereines, für Ausschußsitzungen und Versammlungen anderer Vereine steht der Raum zur Zeit kostenlos zu Verfügung.

Der Vertrag wird nur dann gültig, wenn er spätestens eine Woche vor der Veranstaltung unterzeichnet bei der Geschäftsstelle oder der für die Vermietung des Raumes zuständigen Person beim Verein vorliegt.

 

 

Datum/Unterschrift Verein Datum/Unterschrift Veranstalter/Mieter

 

Noch eine BITTE zum Thema RAUCHEN !

Im Vereinsraum besteht kein Rauchverbot.
Es wäre aber schön, wenn Sie und Ihre Gäste im Freien rauchen würden.
Die nachfolgenden Nutzer werden Ihnen für dieses Entgegenkommen dankbar sein.

Warum sprechen wir diese Bitte aus ?

Der Vereinsraum liegt im Untergeschoss und ist deshalb schwerer zu belüften als andere Räume.
Eine Belüftungsanlage kann aus Kostengründen nachträglich nicht mehr installiert werden.

Bitte versuchen Sie während der Aufräumarbeiten nach der Veranstaltung den Raum so lange wie möglich zu belüften.

ACHTEN Sie bitte auf brennende ZIGARETTENKIPPEN !

Hier besteht, zum Beispiel im Abfall entsorgt, ein hohes Brandrisiko !