Öffentliche Bekanntmachung
Satzungsänderung: Anpassung Mitgliedsbeitrag
Herr Weible berichtet auf der 31. Hauptversammlung, dass
die Mitgliedsbeiträge
(10,- DM für Einzelmitgliedschaft und 12,- DM für Familienmitgliedschaft)
seit Gründung des Bürgervereins - also seit 31 Jahren - nicht erhöht wurden.
Der Vorstand schlägt einen Einheitsbeitrag von 10 EURO
pro Mitgliedschaft (Einzelmitglied bzw Familie/ Lebensgemeinschaft) vor.
Er möchte jedoch nicht als "Teuro-Treiber" gelten, und der BVZ könnte
auch mit einem Betrag von 8 EURO "leben". Er betont auch, dass der BVZ
sehr sparsam wirtschafte, da Vorstand und Ausschuss-mitglieder ihre Auslagen
meist selbst tragen, dass z.B. wenig Porto anfällt, da vieles selbst ausgetragen
wird.
Aus der Versammlung kommt der Vorschlag über die 10,- EURO
abzustimmen "in der Hoffnung, dass auch dieser neue Beitragsatz wieder
30 Jahre Bestand habe".
Die Abstimmung über einen neuen Jahresbeitrag
von 10,- EURO erfolgt einstimmig.
Der neue Jahresbeitrag wird daher mit dem Jahre 2003 fällig.
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