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STADTERNEUERUNG STUTTGART
Kommunales
Dorferneuerungs-
programm
Zazenhausen
Das Amt für Bodenordnung
der Landeshauptstadt Stuttgart
informiert

Dorferneuerung Zazenhausen

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat in den vergangenen Jahren Voraussetzungen zur Besiedlung neuer Wohnbaugebiete am Ortsrand von Zazenhausen geschaffen. Die Bebauung des ca. 2 ha großen Areals »Kirchäcker« mit ca. 50 Wohnungen in 1- und 2-Familien-Häusern ist in vollem Gange. Für die Möglichkeiten der Besiedlung des ca. 4,6 ha großen Gebietes »Sturmfederstraße« sind Bebauungsplanverfahren und Umlegungsverfahren weit fortgeschritten.

Durch das kommunale
Dorferneuerungsprogramm
soll die Attraktivität Zazenhausens
verbessert werden.

Mit Beschluß des Kommunalen Dorferneuerungsprogramms durch den Gemeinderat vom 27.11.1986 richtet die Stadtverwaltung verstärkt ihr Augenmerk auf die Entwicklung im Ortskern von Zazenhausen. Dort sollen unter Beibehaltung des dörflichen Charakters private Baumaßnahmen angeregt und unterstützt werden und im öffentlichen Raum mit Straßen- und Platzumgestaltungen das Ortsbild verbessert werden. Ziel des Programmes ist es, die Lebensbedingungen für die Bewohner in Zazenhausen zu verbessern, die Attraktivität dieses Stadtteils zu erhöhen und die Infrastruktur zu sichern.

Der Beschluß des Gemeinderates ist getragen von der Absicht, positive Entwicklungsansätze in der Zukunft fortzusetzen.

Eine Bevölkerungsabnahme von 18% in den Jahren 1974 bis 1984 gefährdete die öffentliche und private Infrastruktur. So war zeitweilig der Lebensmittelladen in der Schertelstraße geschlossen, wurde das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr reduziert, war die Schule in ihrem Bestand nicht gesichert, usw. Darüber hinaus war festzustellen, daß Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden nur sehr zögernd in Angriff genommen wurden und die Neubautätigkeit gering war. In jüngster Zeit sind jedoch Ansätze spürbar, daß sich den Umgestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum Initiativen im privaten Bereich anschließen. Diese Entwicklung soll in die Zukunft hinein fortgesetzt und nachhaltig unterstützt werden.

Gestaltungskonzept

Im Frühjahr 1988 wird ein Gestaltungskonzept für den Ortskern vorliegen. Anhand dieser Planung sollen öffentliche Maßnahmen in Angriff genommen sowie private Erneuerungstätigkeiten in diesem Bereich angeregt und mit den öffentlichen Maßnahmen koordiniert werden.

Die Konzentration dieser Aktivitäten im Ortskern ist einerseits begründet in einem dort vorhandenen erheblichen Erneuerungsbedarf, andererseits in der städtebaulichen Bedeutung des Ortskerns und seiner Ausstattung mit Versorgungseinrichtungen. So werden in einem festgelegten sogenannten Dorfentwicklungsbereich die Schwerpunkte der öffentlichen Maßnahmen gelegt und dort private Erneuerungsvorhaben gefördert.

Öffentliche Maßnahmen

Neben der Festlegung eines Fördergebietes und dem Beschluß zur Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen hat der Gemeinderat zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und zur Verbesserung der Voraussetzungen für Maßnahmen der Stadterneuerung für den Dorfentwicklungsbereich eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen. Dies bedeutet, daß der Stadt in begründeten Fällen ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zusteht, um diese entsprechend städtebaulicher Zielvorstellung einer Nutzung zuführen zu können.

Im einzelnen sind folgende öffentliche Maßnahmen beabsichtigt:

  • Straßen- und Platzgestaltung im Bereich des Entenweges (mit Brunnenanlage) und des Kirchvorplatzes.
  • Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Baugebiet »Sturmfederstraße«.
  • Um die Schulsituation zu verbessern wird derzeit untersucht, ob die Erneuerung der bestehenden Grundschule den Bedarf deckt oder ob ein Neubau an anderer Stelle eine günstigere Lösung darstellt.
  • Der Bedarf und der Standort einer Mehrzweckhalle für die Nutzung durch örtliche Vereine und den Schulsport wird geprüft.
  • Die Erneuerung des Sportplatzes des TV Zazenhausen wird untersucht. Die Maße des jetzigen Sportplatzes sind ebenso unzureichend wie der bauliche Zustand des Vereinsheims. Untersuchungen zur Erneuerung oder Verlegung und Neubau des Sportplatzes und des Vereinsheimes werden durchgeführt.
  • Zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs wurden verschiedene Möglichkeiten untersucht. Ab Juni 1988 soll in den Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen probeweise für ein Jahr ein Taxi-Verkehr zwischen Zuffenhausen und Zazenhausen eingeführt werden.
  • Die Poststelle im Schulgebäude wird in das Gebäude Blankensteinstraße 74 verlegt. Die Eröffnung ist für Mai/Juni 1988 vorgesehen. Dies sichert den Standort der Post in Zazenhausen und ermöglicht ggf. einen Umbau des Schulgebäudes.
  • Langfristig ist beabsichtigt, den Feuerbach zu renaturieren. In diesem Zusammenhang sollen für die Führung eines Radweges zwischen Zuffenhausen und Zazenhausen die notwendigen Planungen fortgesetzt werden.

Förderung privater
Baumaßnahmen

Neben den öffentlichen Maßnahmen sollen durch den Einsatz städtischer Förderprogramme auch private Investitionen erleichtert werden, um die Lebensbedingungen in Zazenhausen zu verbessern und die Attraktivität des Stadtteils zu erhöhen.

Im sogenannten Dorfentwicklungsbereich können nach dem Kommunalen Wohnungsmodernisierungsprogramm Gebäudemodernisierungen und -instandsetzungen gefördert werden. Für die Finanzierung gibt es von der Stadt Zuschüsse oder Darlehen. Für eine kostenlose fachliche Beratung vermittelt das Amt für Bodenordnung. Dieses informiert über die Finanzierungsmöglichkeiten und führt auch eine Erstberatung zur Modernisierung durch.
Die Beantragung von Fördermitteln erfolgt beim Amt für Wohnungswesen. Aus dem städtischen Wohnungsmodernisierungsprogramm stehen Fördermittel wohlweise als Zuschuß (max. DM 10.000,-/Wohneinheit) oder als zinsverbilligte Darlehen (max. DM 40.000,-/Wohneinheit) zu Verfügung. Ansprechpartner im Amt für Wohnungswesen ist Herr Bork, Telefon 216-22 23.
Für den Dorfentwicklungsbereich hat die Stadt beim Land Baden-Württemberg einen Antrag zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm gestellt. Sollte dieser Antrag befürwortet werden, gibt es weitere Vergünstigungsmöglichkeiten bei der Durchführung von Wohnungsmodernisierungen.

Stilgerechtes Renovieren

Ein Teilgebiet des Dorfentwicklungsbereiches ist als Städtebauliche Gesamtanlage (gestrichelte Linie des Planausschnitts auf der Umschlagseite) festgelegt. Hier gelten besondere städtebauliche Maßstäbe für die Herstellung und die Erhaltung von Gebäuden und Fassaden. In diesem Gebiet gibt es für das stilgerechte Renovieren von Gebäuden Zuschüsse, wenn der Eigentümer dadurch Mehraufwendungen hat. Näheres ist in den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung und Pflege von Gebäuden und Nebenanlagen, die denkmalgeschützt sind oder in städtebaulichen Gesamtanlagen stehen, geregelt.

Eine kostenlose Beratung für die Fassadengestaltung wird durch das Stadtplanungsamt vermittelt. Hier gibt Ihnen Herr Kelch, Telefon 216-26 22, Auskunft.

Wohnumfeldverbesserung

Für neugeschaffene Freiflächen (z. B. durch Schuppenabbruch), für die Begrünung und Umgestaltung von Hofbereichen sowie für Dach- und Fassadenbegrünung gibt die Stadt Zuschüsse und zwar bis zu 50% der Kosten.
Mit dem städtischen Grünprogramm sind Eigentümer und Mieter (wenn der Eigentümer mit den Absichten des Mieters einverstanden ist) angesprochen.
Eine fachliche Beratung sowie Auskünfte über die Fördermöglichkeiten erteilt das Amt für Bodenordnung, Frau Schneider, Telefon 216-3293.

Weitere Informationen

Das Amt für Bodenordnung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 1988 eine Bürgerinformation in Zazenhausen durchführen. Schwerpunkte dieser Informationsveranstaltung werden das Gestaltungskonzept für den Ortskern, die Beschlüsse zu öffentlichen Maßnahmen sowie die Fördermöglichkeiten über die städtischen Programme sein.

Darüber hinaus steht das Amt für Bodenordnung, Herr Hölz, Telefon 216-25 97, für weitere Informationen zur Verfügung.

Impressum

Herausgeber:
Landeshauptstadt Stuttgart/
Amt für Bodenordnung
in Verbindung mit dem Presse-
und Informationsamt.

Karte:
Stadtmessungsamt.

Grafik:
Brigitte Ruoff, Stuttgart.

April 1988.

WICHTIG: Die genannten Namen der Beamten bzw. die Telefonnummern können sich bis dato (Juni 2003) verändert haben. Keine Gewähr auf die Richtigkeit dieser Angaben!

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