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       Verein 
        zur Förderung der Mehrzweckhalle in Zazenhausen e.V.,  
        Geschäftsstelle: Joachim Schaaf, Thomas-Münzer-Weg 73, 70437 Stuttgart, 
        Tel.8491893  
        ( nachstehend " Verein " genannt )  
        
      Vertrag 
        über die Überlassung des Vereinsraumes im Untergeschoss  
        des Gebäudes Landsknechtstr. 3 in Stuttgart-Zazenhausen  
        
      Der 
        Verein überläßt dem  
      Veranstalter/Mieter 
        ( muß Mitglied im Verein sein )  
        
        
      den 
        Vereinsraum mit 150 qm Nutzfläche zu den nachstehenden Bedingungen:  
      Tag 
        und Zeitdauer der Veranstaltung  
       
         
       
      Verantwortliche 
        Person mit Anschrift und Telefonnummer  
        
        
        
      Vertragsbestandteil 
        sind die beiliegenden " Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Überlassung 
        von Räumen und Einrichtungen im Gebäude Landsknechtstr. 3 in Stuttgart 
        Zazenhausen " der Landeshauptstadt Stuttgart. Der Veranstalter/Mieter 
        anerkennt die dort geregelten Bestimmungen und Verpflichtungen und haftet 
        in vollem Umfang für alle Personen- und Sachschäden, auch für Schadenersatzansprüche 
        die gegenüber dem Verein geltend gemacht werden.  
        Der Veranstalter/Mieter verpflichtet sich, rechtzeitig vor Beginn seiner 
        Veranstaltung die " Allgemeinen Vertragsbestimmungen " zu lesen und die 
        Veranstaltung gemäß den Bedingungen durchzuführen.  
        ACHTUNG ! Der Veranstalter/Mieter haftet gegenüber 
        dem Verein für alle Personen- und Sachschäden die aus der Nutzung 
        des Raumes entstehen in voller Höhe.  
        Die Haftung kann sich auch auf das Privatvermögen des Veranstalters/Mieters 
        erstrecken.  
        In der privaten Haftpflichtversicherung besteht in der Regel kein Versicherungsschutz 
        für gemietete oder geliehene Räume und Gegenstände. Wir empfehlen daher 
        dringend, den Versicherungsschutz bei der Versicherungsgesellschaft auf 
        die Veranstaltung ausweiten zu lassen oder eine Veranstalterhaftpflichtversicherung 
        für Personen- und Sachschäden in Höhe von EUR 3 Millionen Versicherungssumme 
        abzuschliessen. Der Verein kann gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart 
        über eine Vereinshaftpflichtversicherung nur ein begrenztes Grundrisiko 
        absichern. Bei eingetragenen Vereinen als Veranstalter/Mieter haftet das 
        jeweilige Vereinsvermögen. Der eingetragene Verein sollte über eine Vereinshaftpflichtversicherung 
        verfügen oder eine entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung abschliessen. 
        Die Versicherungen müssen natürlich vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen 
        sein.  
        Entgegen dem § 8 der " Allgemeinen Vertragsbestimmungen " legt der Verein 
        das Nutzungsentgelt zur Begleichung der entstehenden Kosten selbst fest. 
         
      Das 
        Nutzungsentgelt beträgt EURO 65,- pro Veranstaltung.  
        Aus Sicherheitsgründen darf der Raum nicht mit mehr als 80 Personen 
        belegt werden!!!  
      Der 
        Raum darf NICHT WEITERVERMIETET werden.  
      Der 
        Veranstalter/Mieter verpflichtet sich zu  
      
        
          -  Abnahme 
            des Raumes und der vorhandenen Geschirr- und Besteckausstattung vor 
            und nach der Nutzung mit einem Verantwortlichen des Fördervereins 
            
 
          - das 
            Inventar pfleglich zu behandeln 
 
          - entstandene 
            Schäden bei Abnahme des Raumes dem Verantwortlichen des Vereins zu 
            meiden 
 
          - die 
            Einrichtungsgegenstände des Gesangverein Frohsinn e.V., insbesondere 
            den im Raum stehenden Flügel, nicht zu benutzen 
 
          - Feuchtreinigung 
            des Raumes nach Ende der Veranstaltung 
 
          - Reinigung 
            der Toiletten, des Hausflures und des Eingangsbereichs 
            nach der Nutzung des Raumes
 
          - Hinweis 
            an die Gäste, daß Pfennigabsätze den Parkettboden beschädigen 
 
          - Ersatz 
            für fehlende oder beschädigte Gegenstände 
 
          - die 
            vorhandene Bestuhlung und Betischung zu nutzen 
 
          - andere 
            Räume im Haus, wie Mehrzwecksaal im EG, die Galerie und den Eingangsbereich 
            nicht zu nutzen 
 
          - KINDER 
            ENTSPRECHEND ZU BEAUFSICHTIGEN 
 
          - Nebenräume 
            im Untergeschoß, insbesondere Garderoben und Umkleideräume so rechtzeitig 
            und vollständig zu räumen, daß sie an Tagen, an denen Schulbetrieb 
            stattfindet ( Montag bis Freitag ), vollständig dem Schulbetrieb zur 
            Verfügung stehen 
 
         
       
      Eine 
        Haftung in irgendeiner Form wird seitens des Vereins nicht übernommen. 
         
      Der 
        Verein weist darauf hin, daß die Landeshauptstadt Stuttgart Eigentümerin 
        des Raumes ist und vorschreibt, dass die Tür des Vereinsraumes zum Hausflur 
        immer aus Brandschutzgründen geschlossen bleiben muss-auch während der 
        Veranstaltung.  
      Für 
        den Übungsbetrieb des Gesangvereines, für Ausschußsitzungen und Versammlungen 
        anderer Vereine steht der Raum zur Zeit kostenlos zu Verfügung.  
      Der 
        Vertrag wird nur dann gültig, wenn er spätestens eine Woche vor der Veranstaltung 
        unterzeichnet bei der Geschäftsstelle oder der für die Vermietung des 
        Raumes zuständigen Person beim Verein vorliegt.  
        
        
      
         
          | Datum/Unterschrift 
            Verein | 
          Datum/Unterschrift 
            Veranstalter/Mieter  | 
         
       
        
      Noch 
        eine BITTE zum Thema RAUCHEN !  
      Im 
        Vereinsraum besteht kein Rauchverbot.  
        Es wäre aber schön, wenn Sie und Ihre Gäste im Freien rauchen würden. 
         
        Die nachfolgenden Nutzer werden Ihnen für dieses Entgegenkommen dankbar 
        sein.  
      Warum 
        sprechen wir diese Bitte aus ? 
      Der 
        Vereinsraum liegt im Untergeschoss und ist deshalb schwerer zu belüften 
        als andere Räume.  
        Eine Belüftungsanlage kann aus Kostengründen nachträglich nicht mehr installiert 
        werden.  
      Bitte 
        versuchen Sie während der Aufräumarbeiten nach der Veranstaltung den Raum 
        so lange wie möglich zu belüften.  
      ACHTEN 
        Sie bitte auf brennende ZIGARETTENKIPPEN ! 
      Hier 
        besteht, zum Beispiel im Abfall entsorgt, ein hohes Brandrisiko ! 
        
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