Nach dem Bebauungsplan sind nun am Nordhang zwischen Kirche und Bisachgraben Ein- und Zweifamilienhäuser erlaubt. Wegen der Lage am Rande eines Landschaftsschutzgebietes und in der Nähe der denkmalgeschützten Kirche, sind für den Bau der Häuser Einschränkungen gemacht worden. So dürfen nur Satteldächer entstehen, die Hangflächen zwischen den Häusern sollen erhalten bleiben, Garagen sind nur innerhalb der Gebäude erlaubt. Außerdem gibt es Vorschriften zur Begrünung der Vorgärten und zu Pflanzung von großkronigen Bäumen. Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt über die Blankensteinstraße und auf zwei 5,50 Meter breiten Wohnwegen.
Die Bezirksbeiräte und der Gemeinderat hatten sich mit den Einwänden mehrerer betroffener Bürger und den Stellungnahmen der Fachämter zu beschäftigen. Bezirksplaner Neumann versprach in diesem Zusammenhang Einwände der Landwirtschaft in bezug auf die Wegeverbindungen nochmals zu überprüfen. Die Zuffenhäuser forderten darüber hinaus, dass in dem neuen Wohngebiet das Verbrennen von Holzabfällen in Öfen erlaubt werden müsse. Im Bebauungsplan heißt es nämlich: "In Verbrennungsanlagen, die neu errichtet, erweitert oder umgebaut werden, darf Kohle, Öl und Abfälle aller Art weder zu Heiz- und Feuerungszwecken noch zum Zwecke der Beseitigung verbrannt werden." Diese Vorschrift wurde aufgenommen, um die lufthygienischen Verhältnisse in den Kirchäckern nicht zu verschlechtern. Der Gemeinderat sah keinen Grund, an diese Auflage etwas zu ändern.
Über den zweiten Abschnitt der Ortserweiterung, der das Gebiet zwischen Feldweg 5 und 6 sowie zwischen Bahnlinie und Bisachgraben umfasst, soll noch eine Bürgeranhörung durchgeführt werden, denn der Bebauungsplanentwurf für diesen Bereich ist noch im Anfangsstadium. Auch hier ist ein Wohngebiet mit zweigeschossigen Wohnhäusern vorgesehen, die über die Berlichinger Straße, die verlängert werden soll, und neue Wohnwege mit 5,50 Meter Breite erschlossen werden. Außerdem soll ein unabhängiges Netz von Feldwegen die Erschließung der benachbarten Äcker und Wiesen ermöglichen. Auch ihr gilt aus klimatologischen und städtebaulichen Gründen als oberstes Prinzip "lockere Randbebauung."
Den Bisachgraben wollen die Planer erheblich verändern. Die bestehende, tief liegende Betonrinne soll herausgerissen werden und wieder ein naturgemäßes Gewässer mit entsprechender Ufervegetation entstehen. Die gesamte Bisachwiese wird in den Bebauungsplan daher als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Sie soll den Bürgern Zazenhausens zur Naherholung dienen.
Da der Spielflächenbedarf in Zazenhausen auch bei der heutigen Größe des Stadtteils noch nicht gedeckt ist, müssen für die neuen Wohngebiete Spielplätze eingeplant werden. Im Bebauungsplan Kirchäcker ist ein Kinderspielplatz in den Bisachwiesen, im zweiten Bebauungsplan ein Spielplatz und ein Kleinspielfeld zwischen Berlichinger Straße und Bahnlinie vorgesehen.
Problematisch ist bei der Ausweisung neuer Wohngebiete in Zazenhausen immer die Frage nach der Lärmbelästigung durch Eisenbahnlinie und Viadukt. Der Neubau des Viadukts soll in dieser Hinsicht eine Verbesserung für die Anwohner bringen. Mittlerweile wurde auch im Bereich des Bahndamms auf der nördlichen Seite des Feuerbachtals einer recht einfachen Lösung zur Senkung des Lärmpegels gefunden: im Bereich der alten und der geplanten Neubebauung könnte der Bahndamm seitlich aufgeschüttet werden. Das Stadtplanungsamt strebt in Verhandlungen mit der Bundesbahn an, den Damm so aufzuschütten, dass er auf der Seite zur Bebauung hin 2,50 Meter höher als die Gleise liegt. Mit dieser Maßnahme dürfte eine erhebliche Verringerung des Lärms von der Bahnlinie erreicht werden.
Im Hinblick auf das später angestrebte dritte größere Neubaugebiet Zazenhausens in den Hohlgrabenäckern sieht der Bebauungsplan für die zweite Stufe der Ortserweiterung in Höhe der Landsknechtstraße bereits eine Unterführung für Fußgänger und Radfahrer durch den Eisenbahndamm vor. Unter Umständen könnte sich in der weiteren Diskussion des Plans hier auch die Meinung durchsetzen, dass man gleich einen regelrechten Straßentunnel baut.
All diese Vorstellungen sind jedoch im Moment noch Zukunftsmusik. Gerade der zweite Teil der Ortserweiterung könnte durch den noch immer währenden Streit zwischen Stuttgart und Kornwestheim über die Trasse für die A 87 bzw. B 29 verzögert werden. Der Erschließung der Kirchäcker hingegen scheint nichts mehr im Wege zu stehen: 2,9 Millionen Mark (1,48 Millionen Euro) sind dafür in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt vorgesehen. Das notwendige Bodenordnungsverfahren soll bereits im Januar nächsten Jahres begonnen werden.
Zazenhausens Ortserweiterung im Modell vom Kirchberg
her gesehen (Nord, Richtung Süd).
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Im Hintergrund ist der Bahndamm angedeutet mit der geplanten
Fußgängerunterführung (in grün, Nr. 3);
Ganz links die Hausreihe am nordöstlichsten Teil der Blankensteinstraße (Steigle); Als weitere Orientierungspunkte finden sich die Kirche (in türkis, Nr. 1) und der Kindergarten in der Bilihildstraße (in blau, Nr. 2). Die hellen (gelben) Häuser symbolisieren die vorhandene Bebauung, die dunkleren (in rot & lila) die geplanten Neubaugebiete. Links über dem Bisachgraben (im Vordergrund, in rot) die Neubaureihen im Bereich Kirchäcker, rechts von der schwarzen Linie die Planung für die zweite Ortserweiterung (in lila), die bis zum Feldweg 6 (ganz rechts) reichen soll. Foto (s/w): Kehrer, Computerbearbeitung & Colorierung: Henry Vogt |
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