STADTERNEUERUNG
STUTTGART
Kommunales
Dorferneuerungs-
programm
Zazenhausen
Das Amt für Bodenordnung
der Landeshauptstadt Stuttgart
informiert
Dorferneuerung Zazenhausen
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat in den vergangenen Jahren Voraussetzungen
zur Besiedlung neuer Wohnbaugebiete am Ortsrand von Zazenhausen geschaffen.
Die Bebauung des ca. 2 ha großen Areals »Kirchäcker« mit ca. 50
Wohnungen in 1- und 2-Familien-Häusern ist in vollem Gange. Für die
Möglichkeiten der Besiedlung des ca. 4,6 ha großen Gebietes »Sturmfederstraße«
sind Bebauungsplanverfahren und Umlegungsverfahren weit fortgeschritten.
Durch das kommunale
Dorferneuerungsprogramm
soll die Attraktivität Zazenhausens
verbessert werden.
Mit Beschluß des Kommunalen Dorferneuerungsprogramms durch den
Gemeinderat vom 27.11.1986 richtet die Stadtverwaltung verstärkt ihr
Augenmerk auf die Entwicklung im Ortskern von Zazenhausen. Dort sollen
unter Beibehaltung des dörflichen Charakters private Baumaßnahmen
angeregt und unterstützt werden und im öffentlichen Raum mit Straßen-
und Platzumgestaltungen das Ortsbild verbessert werden. Ziel des Programmes
ist es, die Lebensbedingungen für die Bewohner in Zazenhausen zu verbessern,
die Attraktivität dieses Stadtteils zu erhöhen und die Infrastruktur
zu sichern.
Der Beschluß des Gemeinderates ist getragen von der Absicht, positive
Entwicklungsansätze in der Zukunft fortzusetzen.
Eine Bevölkerungsabnahme von 18% in den Jahren 1974 bis 1984 gefährdete
die öffentliche und private Infrastruktur. So war zeitweilig der Lebensmittelladen
in der Schertelstraße geschlossen, wurde das Angebot im öffentlichen
Personennahverkehr reduziert, war die Schule in ihrem Bestand nicht
gesichert, usw. Darüber hinaus war festzustellen, daß Modernisierungs-
und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden nur sehr zögernd in
Angriff genommen wurden und die Neubautätigkeit gering war. In jüngster
Zeit sind jedoch Ansätze spürbar, daß sich den Umgestaltungsmaßnahmen
im öffentlichen Straßenraum Initiativen im privaten Bereich anschließen.
Diese Entwicklung soll in die Zukunft hinein fortgesetzt und nachhaltig
unterstützt werden.
Gestaltungskonzept
Im Frühjahr 1988 wird ein Gestaltungskonzept für den Ortskern vorliegen.
Anhand dieser Planung sollen öffentliche Maßnahmen in Angriff genommen
sowie private Erneuerungstätigkeiten in diesem Bereich angeregt
und mit den öffentlichen Maßnahmen koordiniert werden.
Die Konzentration dieser Aktivitäten im Ortskern ist einerseits
begründet in einem dort vorhandenen erheblichen Erneuerungsbedarf, andererseits
in der städtebaulichen Bedeutung des Ortskerns und seiner Ausstattung
mit Versorgungseinrichtungen. So werden in einem festgelegten sogenannten
Dorfentwicklungsbereich die Schwerpunkte der öffentlichen Maßnahmen
gelegt und dort private Erneuerungsvorhaben gefördert.
Öffentliche Maßnahmen
Neben der Festlegung eines Fördergebietes und dem Beschluß zur Durchführung
öffentlicher Baumaßnahmen hat der Gemeinderat zur Sicherung der städtebaulichen
Entwicklung und zur Verbesserung der Voraussetzungen für Maßnahmen der
Stadterneuerung für den Dorfentwicklungsbereich eine Vorkaufsrechtssatzung
erlassen. Dies bedeutet, daß der Stadt in begründeten Fällen ein Vorkaufsrecht
an Grundstücken zusteht, um diese entsprechend städtebaulicher Zielvorstellung
einer Nutzung zuführen zu können.
Im einzelnen sind folgende öffentliche Maßnahmen beabsichtigt:
- Straßen- und Platzgestaltung im Bereich des Entenweges (mit Brunnenanlage)
und des Kirchvorplatzes.
- Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Baugebiet »Sturmfederstraße«.
- Um die Schulsituation zu verbessern wird derzeit untersucht, ob
die Erneuerung der bestehenden Grundschule den Bedarf deckt oder ob
ein Neubau an anderer Stelle eine günstigere Lösung darstellt.
- Der Bedarf und der Standort einer Mehrzweckhalle für die Nutzung
durch örtliche Vereine und den Schulsport wird geprüft.
- Die Erneuerung des Sportplatzes des TV Zazenhausen wird untersucht.
Die Maße des jetzigen Sportplatzes sind ebenso unzureichend wie der
bauliche Zustand des Vereinsheims. Untersuchungen zur Erneuerung oder
Verlegung und Neubau des Sportplatzes und des Vereinsheimes werden
durchgeführt.
- Zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs wurden verschiedene
Möglichkeiten untersucht. Ab Juni 1988 soll in den Abendstunden und
an Sonn- und Feiertagen probeweise für ein Jahr ein Taxi-Verkehr zwischen
Zuffenhausen und Zazenhausen eingeführt werden.
- Die Poststelle im Schulgebäude wird in das Gebäude Blankensteinstraße
74 verlegt. Die Eröffnung ist für Mai/Juni 1988 vorgesehen. Dies sichert
den Standort der Post in Zazenhausen und ermöglicht ggf. einen Umbau
des Schulgebäudes.
- Langfristig ist beabsichtigt, den Feuerbach zu renaturieren. In
diesem Zusammenhang sollen für die Führung eines Radweges zwischen
Zuffenhausen und Zazenhausen die notwendigen Planungen fortgesetzt
werden.
Förderung privater
Baumaßnahmen
Neben den öffentlichen Maßnahmen sollen durch den Einsatz städtischer
Förderprogramme auch private Investitionen erleichtert werden, um die
Lebensbedingungen in Zazenhausen zu verbessern und die Attraktivität
des Stadtteils zu erhöhen.
Im sogenannten Dorfentwicklungsbereich können nach dem Kommunalen
Wohnungsmodernisierungsprogramm Gebäudemodernisierungen und -instandsetzungen
gefördert werden. Für die Finanzierung gibt es von der Stadt Zuschüsse
oder Darlehen. Für eine kostenlose fachliche Beratung vermittelt das
Amt für Bodenordnung. Dieses informiert über die Finanzierungsmöglichkeiten
und führt auch eine Erstberatung zur Modernisierung durch.
Die Beantragung von Fördermitteln erfolgt beim Amt für Wohnungswesen.
Aus dem städtischen Wohnungsmodernisierungsprogramm stehen Fördermittel
wohlweise als Zuschuß (max. DM 10.000,-/Wohneinheit) oder als zinsverbilligte
Darlehen (max. DM 40.000,-/Wohneinheit) zu Verfügung. Ansprechpartner
im Amt für Wohnungswesen ist Herr Bork, Telefon 216-22 23.
Für den Dorfentwicklungsbereich hat die Stadt beim Land Baden-Württemberg
einen Antrag zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm gestellt.
Sollte dieser Antrag befürwortet werden, gibt es weitere Vergünstigungsmöglichkeiten
bei der Durchführung von Wohnungsmodernisierungen.
Stilgerechtes Renovieren
Ein Teilgebiet des Dorfentwicklungsbereiches ist als Städtebauliche
Gesamtanlage (gestrichelte Linie des Planausschnitts auf der
Umschlagseite)
festgelegt. Hier gelten besondere städtebauliche Maßstäbe für die Herstellung
und die Erhaltung von Gebäuden und Fassaden. In diesem Gebiet gibt es
für das stilgerechte Renovieren von Gebäuden Zuschüsse, wenn der Eigentümer
dadurch Mehraufwendungen hat. Näheres ist in den Richtlinien über die
Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung und Pflege von Gebäuden und Nebenanlagen,
die denkmalgeschützt sind oder in städtebaulichen Gesamtanlagen stehen,
geregelt.
Eine kostenlose Beratung für die Fassadengestaltung wird durch das
Stadtplanungsamt vermittelt. Hier gibt Ihnen Herr Kelch, Telefon 216-26
22, Auskunft.
Wohnumfeldverbesserung
Für neugeschaffene Freiflächen (z. B. durch Schuppenabbruch),
für die Begrünung und Umgestaltung von Hofbereichen sowie für Dach-
und Fassadenbegrünung gibt die Stadt Zuschüsse und zwar bis zu 50% der
Kosten.
Mit dem städtischen Grünprogramm sind Eigentümer und Mieter (wenn der
Eigentümer mit den Absichten des Mieters einverstanden ist) angesprochen.
Eine fachliche Beratung sowie Auskünfte über die Fördermöglichkeiten
erteilt das Amt für Bodenordnung, Frau Schneider, Telefon 216-3293.
Weitere Informationen
Das Amt für Bodenordnung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 1988
eine Bürgerinformation in Zazenhausen durchführen. Schwerpunkte dieser
Informationsveranstaltung werden das Gestaltungskonzept für den Ortskern,
die Beschlüsse zu öffentlichen Maßnahmen sowie die Fördermöglichkeiten
über die städtischen Programme sein.
Darüber hinaus steht das Amt für Bodenordnung, Herr Hölz, Telefon 216-25
97, für weitere Informationen zur Verfügung.
Impressum
Herausgeber:
Landeshauptstadt Stuttgart/
Amt für Bodenordnung
in Verbindung mit dem Presse-
und Informationsamt.
Karte:
Stadtmessungsamt.
Grafik:
Brigitte Ruoff, Stuttgart.
April 1988.
WICHTIG: Die genannten Namen der Beamten bzw. die Telefonnummern
können sich bis dato (Juni 2003) verändert haben. Keine Gewähr
auf die Richtigkeit dieser Angaben!
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