Sachstand und Position zu den abgespeckten Brückenplänen der L1197 Neckarquerung:

Sachstand:

  1. Das RP will am 18.7.2007 mit den modifizierten Plänen in die Erörterung gehen. Die Brücke soll von 3 auf 2 Spuren verschmälert und auf dem Westufer um 6 Meter abgesenkt werden. Durch die Absenkung verringert sich die lichte Höhe der Brücke auf dem Westufer von 14,50 Meter auf ca. 8,50 Meter. Die Breite der Brücke soll ca. 12,50m betragen, die Straße wird zweispurig mit RQ 10,5 in der Zufahrt geplant. Die Trassierung auf der gesamten Länge und die Brückenhöhe auf dem Ostufer ändern sich nicht. Auch die abgespeckte Brücke läge damit voll auf der Trasse des geplanten Nordostrings.

  2. Das Land und das RP wollen (vorerst) keine weiteren Brückenzufahrten planen. D.h. keine neuen Straßen durch das Lange bzw. das Schmidener Feld. Alles Weitere wäre dann Sache des Bundes.

Die Motive von Oberbürgermeister Palm für seinen Versuch, im Landtag zu retten was zu retten war und einen annehmbaren Kompromiss zu erreichen, sind durchweg ehrenhaft, der Kompromiss selbst ist sehr respektabel. Herr Palm ist als Oberbürgermeister und Landtagsabgeordneter in das politische System eingebunden, und in diesem hat er auch Beachtliches erreicht.

Trotzdem sind durch den Bau der L1197-Brücke, auch in abgespeckter Form, weitreichende Folgen zu befürchten:

  1. Zwang zum Weiterbau (Nordostring) nimmt zu:
    Verkehrlich wird auch die abgespeckte Brücke fast die gleichen Probleme erzeugen (vor allem in Kornwestheim, Aldingen, Oeffingen und Hegnach), wie die bisherige Planung. Dadurch würden neue Sachzwänge zum Neubau der zuführenden Straßen über das Schmidener Feld und das Lange Feld entstehen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Folgen der Waiblinger Westumfahrung, die teilweise genau mit der Begründung gebaut wurde, dass dann der Nordostring nicht mehr käme. Jetzt zeigt es sich aber, dass sie zumindest in Waiblingen (Hegnach!) und Remseck den Druck auf den Weiterbau der Straße durch das Schmidener Feld deutlich erhöht hat.

  2. Das Planungsverbot für den Nordostring geht verloren:
    Der Nordostring (B29) kann in erster Linie deshalb nicht weitergeplant oder gar gebaut werden, weil er im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) als eine Planung mit „hohem ökologischem Risiko“ ausgewiesen ist. Dieses „hohe ökologische Risiko“ hat seine Begründung ausschließlich durch die massiven Eingriffe in die Flächen auf dem Ostufer. Wird nun aber durch die L1197-Brücke – auch in abgespeckter Form – in diese Flächen eingegriffen und diese dadurch teilweise zerstört, so wäre der Weiterbau zu einem Nordostring mit deutlich weniger zusätzlichen Schädigungen des Ökosystems verbunden als dies heute noch der Fall ist. Es ist daher zu befürchten, dass mit dem Bau der Brücke das Haupthindernis für den Bau des Nordostrings verloren geht.

  3. Der einzige Grund, die Brücke an dieser Stelle zu bauen, ist deren Integrierbarkeit in einen zukünftigen Nordostring:
    Selbst aus den Auslegungsunterlagen des RP geht hervor, dass der einzige Grund für eine Brücke an dieser Stelle deren Integrierbarkeit in einen Nordostring ist. Wenn das Land (und auch das RP) den Nordostring nicht mehr wollten, wäre es vernünftigerweise geboten, die Brücke anders zu bauen, z.B. in Form der Varianten „Brücke Remseck“ oder E/4.3.

  4. Auch eine zweispurige Brücke lässt sich zu einer 4-spurigen Kraftfahrstraße ausbauen:
    Durch Verdoppelung kann man aus der 2-spurigen Straße (RQ 10,5) eine vierstreifige Straße machen (RQ 20). In der Terminologie der Straßenbauer wäre das keine Autobahn. (Kriterium für die Bezeichnung einer Straße als Autobahn ist außer der Richtungstrennung durch einen Mittelstreifen das Vorhandensein von Standstreifen. Auf das bezieht sich Regierungspräsident Dr.Andriof, wenn er sagt, es würde mit der abgespeckten Brücke keine Autobahn mehr geplant. Der Nord-Ost-Ring ist damit aber nicht vom Tisch. Wenn man keine Autobahn baut, dann baut man eben eine Bundesstraße. An der verkehrlichen Leistungsfähigkeit, die letztendlich auch durch die Knoten gegeben ist, ändert sich wenig, egal ob eine Straße 4 Streifen + 2 Standstreifen hat und Autobahn heißt oder nur 4 Streifen und Kraftfahrstraße (Bundesstraße) heißt. Lediglich die Geschwindigkeit ist etwas niedriger. Es wird mit weniger Geld fast die gleiche "Verkehrswirksamkeit" erreicht.

  5. Die Eingriffe in Natur und Landschaft wären auch bei einer abgespeckten Brücke gleich schlimm wie bei der bisherigen Planung:
    Abgesehen vom wahrscheinlich etwas kleineren Flächenverbrauch (durch den Wegfall der 3. Spur) wären alle anderen ökologischen Schäden gleich groß. Die abgespeckte Brücke hat ökologisch kaum Vorteile und stellt nach wie vor einen ganz erheblichen Eingriff in die Natur und die Landschaft nördlich von Oeffingen dar.

  6. Die Auswirkungen für die Landwirtschaft wären ebenfalls weiterhin schlimm:
    Durch die nicht geänderte Trassenführung sind auch bei einer abgespeckten Neckarbrücke die gleichen negativen Auswirkungen (nur der Flächenverbrauch ist etwas geringer) auf die landwirtschaftlichen Betriebe im Planungsgebiet wie durch die bisherige Planung zu erwarten.

  7. Alle Alternativen schneiden besser ab:
    Auch wenn im Raum zwischen Oeffingen und Neckarrems eine neue Brücke über den Neckar gebaut werden soll, gibt es hierfür wesentlich bessere Standorte und Varianten. Am besten schneidet dabei immer noch die Neue-Mitte-Brücke in Remseck ab. Diese wurde aber nicht annähernd ausreichend untersucht, sondern vorschnell ausgeschlossen. Es muss daher nach wie vor gefordert werden, zuerst die Landschaft schonenderen Alternativen zu untersuchen, bevor die Büchenau auf voller Länge durchschnitten wird.

Fazit:

Die Umweltverbände und die ARGE Nord-Ost halten Ihre Ablehnung der L1197 Neckarquerung sowie deren Begründung auch bei der abgespeckten Variante aufrecht und bitten alle bisherigen Brückengegner, dies ebenfalls zu tun.

Stand: 15.07.2007  [ zur Homepage ] [ Schließen ]