Aktuelles zum Nord-Ost-Ring

Das Regierungspräsidium Stuttgart schläft nicht und treibt die Planung des Nordostrings weiter voran. Zwar nicht mehr ganz mit dem ursprünglichen Elan, dafür aber stetig. Erst am Donnerstag hat Regierungspräsident Dr. Udo Andriof erklärt, dass er noch 2007 den Planfeststellungsbeschluss für die geplante Nordostringbrücke fällen und deren Fortführung in Form des Nordostrings in der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans wieder nach oben bringen will. Das zeigt auch noch einmal sehr deutlich den Zusammenhang zwischen der Brücke und dem Nordostring.
Aktuell werden die landwirtschaftlichen Betriebe, die einen Einspruch wegen Existenzgefährdung gegen die Nordostringbrücke gestellt haben, gutachterlich untersucht.

Der Druck, die Straße zu bauen, kommt außer aus Remseck hauptsächlich von der Industrie- und Handelskammer (IHK). Diese hatte Anfangs des Jahres eine entsprechende Umfrage unter ihren Mitgliedern in den Kreisen Rems-Murr und Ludwigsburg durchgeführt. Das Ergebnis war, wie bei der einseitigen Fragestellung nicht anders zu erwarten, eine Aussage für den Bau des Nordostrings. Diese wurde von der IHK dann auch entsprechend presseöffentlich bejubelt. Liest man das Ergebnis der Umfrage aber genau durch, ist schnell erkennbar, dass selbst den IHK Mitgliedern der Bau des Nordostrings egal ist. Nur 21% der IHK Mitglieder haben sich überhaupt an der Umfrage beteiligt, weniger als 10% aller angeschriebenen Betriebe sehen im Fehlen des Nordostrings überhaupt ein gravierendes Problem für sich!

Ganz neu ist auch die Information, dass das RP bereits jetzt versucht, die für die Nordostringbrücke notwendigen Flächen aufzukaufen. Dies ist umso erstaunlicher, als dass Regierungspräsident Dr. Andriof nicht müde wird zu erklären, dass die Planung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ergebnisoffen überprüft werde. Für was braucht das RP dann jetzt schon die Flächen? Die kann es doch immer noch erwerben, wenn der Planfeststellungsbeschluss tatsächlich gefallen sein sollte. Über das seit dem Zeitpunkt der Planauslegung geltende Vorkaufsrecht kann das RP darüber hinaus auch jederzeit einen Verkauf an Dritte unterbinden.

Sehr erfreulich in diesem Zusammenhang ist, dass die örtlichen Landwirte alle Grundeigentümer öffentlich dazu aufgerufen haben, dem RP keine Flächen zu verkaufen.

Sie sehen, das Thema Nordostring wird uns auch im Jahre 2007 beschäftigen.

Joseph Michl
Vorsitzender
Arge Nord-Ost e.V.

ARGE Nord-Ost vom 01.04.2007
www.arge-nord-ost.de

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