Für Joseph Michl, Vorsitzender der ARGE Nord-Ost, ist es klar, dass es dem Regierungspräsidium nicht nur um den Bau einer weiteren Neckar-Brücke geht. Vielmehr spricht vieles in den umfassenden Plänen dafür, dass es sich bei dem Bauvorhaben um einen zentralen Baustein des großen Nordostrings handelt. In einem kleinen verräterischen Detail sehen Michl und auch Michael Eick, Biologe und Sprecher des NABU Fellbach, den Hinweis, dass hier in Wahrheit eine Bundesstraße geplant wird: Denn obwohl Landesstraßen, wie die thematisierte L1197, Steigungen bis zu sechs Prozent aufweisen dürfen, bleibt die Planung des Regierungspräsidiums unter der Vier-Prozent-Grenze, die für Bundesstraßen gilt. 25 Meter über dem Neckar soll die mehr als 16 Meter breite und etwa 430 Meter lange Querung verlaufen. Um möglichst viel Abstand zwischen das in US-amerikanischen Händen befindliche Mühlhäuser Klärwerk und die Brücke zu bringen, wurde das Bauwerk so dicht wie möglich an einen örtlichen Baumarkt herangeschoben.
Entgegen der einst im Linienfeststellungsverfahren festgelegten Nordostring-Trasse C - die ohnehin wegen ihrer sehr hohen Schädlichkeit für die Umwelt und als Planung mit hohem ökologischen Risiko faktisch mit einem „Planungsverbot" verbunden wurde - liegt die jetzt geplante Brücke laut Michl aber genau auf der damals schon aus ökologischen Gründen abgelehnten D-Trasse, die den Sonnenhof nördlich umfährt.
Entgegen der eigentlich vohergesagten Besserungen, sieht Michl eher eine „geringe Entlastung, dagegen aber eine mehr als deutliche Belastung durch steigenden Verkehr": So soll durch den Brückenbau eine süd-westliche Verschiebung des Verkehrs von Remseck, Aldingen, und Neckarrems nach Mühlhausen, Oeffingen, Waiblingen, Kornwestheim und die hauptbetroffene Gemeinde Fellbach erfolgen. „Wir holen uns das Leonberger Dreieck auf das Schmidener Feld", beurteilt Michl die geplante L 1197.
Primäres Anliegen der ARGE ist es deshalb jetzt, das laufende Planaufstellungsverfahren zu stoppen. „Denn die Straßenbaubehörde hat eine ganz konkrete Trasse beantragt, um eine Baugenehmigung zu erwirken, nicht um Varianten zu besprechen", so Michl.
Die einzige Möglichkeit für Betroffene, auch später, falls der Planfeststellungsbeschluss doch kommt, mitreden zu dürfen, ist es Einspruch einzulegen. „Denn nur die Grundbesitzer, die jetzt schon Einspruch eingelegt haben, können später kommt es doch noch zu einem Enteignungsverfahren - Klage einreichen. Die Klagefrist endet am 18. Oktober.
Die Neckarquerung soll an einem Baumarkt in Aldingen grenzen.
Damit passt
die neue Brücke nicht mehr in die C-Trasse.
Aus "Zuffenhäuser Woche", Seite Lokales vom Mittwoch,
13. September 2006
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