Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 4 (Landesstraßenbauverwaltung), hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 37 ff. Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG) in Verbindung mit § 1 ff. des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) in Verbindung mit § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und §§ 73 ff. des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt.
Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen) liegen in der Zeit von
Montag, 4. September 2006, bis Mittwoch, 4. Oktober 2006 - je einschließlich -
beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Planauslage, Z. 3, 70173 Stuttgart, während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Öffnungszeiten der Planauslage des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung:
montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und montags bis mittwochs von 14 bis 15.30 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr.
Das o. g. Vorhaben beinhaltet den Aus- und Neubau der L1197 Neckarquerung. Die Maßnahme beginnt an der L1100 bei Aldingen, ca. 700 m südlich des bestehenden Knotenpunktes L 1100/L1144. Die geplante L1197 soll in diesem Bereich mit einem signalgesteuerten Knotenpunkt an die bestehende L1100 angebunden werden. Vom Knotenpunkt ausgehend wird die geplante L1197 über eine Anschlussrampe und ein sich anschließendes ca. 433 m langes Brückenbauwerk geführt. Die geplante Brücke überspannt die L1100, das Klärwerk Mühlhausen im nördlichen Randbereich sowie den Neckar. Im weiteren Verlauf führt die Trasse in nordöstliche Richtung, bis sie auf die bestehende L1197 trifft und in diese einschleift. Zwischen den Sportanlagen beim Tennhof und dem Knotenpunkt L 1197/K 1854 nordöstlich von Oeffingen verläuft die Trasse auf der bestehenden L1197, die auf eine Breite von 7,50 m ausgebaut werden soll. Die Planung sieht des Weiteren vor, dass die L1144 südlich von Aldingen (Westtangente Aldingen) auf einer Länge von ca. 200 m für weitere Fahrspuren aufgeweitet und umgestaltet wird. Daneben beinhaltet das Planungsvorhaben u. a. auch die Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen und einer Ersatzmaßnahme.
Auf der angeschlossenen Planskizze sind sowohl die Lage der geplanten Straßenbaumaßnahme als auch die Bereiche dargestellt, in denen die Flächen für die landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) vorgesehen sind. Das Planfeststellungsverfahren umfasst auch die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 1 ff. LUVPG i.V.m. § 9 UVPG.
Regierungpräsidium Stuttgart, 28. Juli 2006
gez. Weil
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