Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat auf Antrag des
Landes Baden-Württemberg für den Nordostring Stuttgart die Variante C 1
als Linie nach § 16 Bundesfernstraßengesetz bestimmt.
Damit ist für diesen Neubauabschnitt der B 29 Planungssicherheit erreicht.
Bei örtlichen Planungen ist die bestimmte Linie (siehe Übersichtsplan) zu
beachten und ein entsprechender Korridor für die Bundesstraße freizuhalten.
Regierungspräsidium Stuttgart
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