Ohne Lärmschutz leidet die Gesundheit

Kornwestheim Wenn die Neckarquerung gebaut wird,
steigt der Verkehrslärm teilweise erheblich.

Sie umfasst knapp 2000 Seiten und steht seit gestern im Internet - die Schallimmissionsprognose des Regierungspräsidiums Stuttgart. Sie prophezeit für den Fall, dass die Neckarquerung gebaut wird, eine teilweise erhebliche Zunahme des Verkehrslärms auf den Straßen, die die Lkw und Pkw von der Neckarbrücke aufnehmen müssen. In einer Reihe von Häusern - auch in Kornwestheim - werden Schwellenwerte überschritten, die Lärmschutzmaßnahmen notwendig machen. Besonders betroffen: die Aldinger Straße, wo der Lärm teilweise über einen Dezibel sowohl tags als auch nachts ansteigt. Dort werden in bestimmten Gebieten Werte von bis zu 75 Dezibel am Tag erreicht, heißt es in der Ausarbeitung der Ingenieurbüros Kurz und Fischer aus Winnenden, die im Auftrag des Regierungspräsidiums das ergänzende Gutachten erstellt haben.

75 Dezibel - das gehört zu den höchsten Werten längs der Straßen, die den Verkehr von der Neckarquerung aufnehmen. Höher ist er nur noch in Waiblingen-Hegnach (76) und an der Bundesstraße 27 in Ludwigsburg (77). Das Regierungspräsidium Stuttgart geht bei einem Wert von über 73 Dezibel von einer Gesundheitsgefährdung und damit von einem „rechtswidrigen Grundrechtseingriff" aus. Die Konsequenz: Es müssen Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden - entweder in Form von Lärmschutzwänden oder -fenstern.
Das regt das Regierungspräsidium für 53 Gebäude längs der Landesstraße 1144 und der Bundesstraße 27 in Kornwestheim. Die Standorte: Albstraße, Aldinger Straße, Baurstraße, Birkenstraße, Breslauer Straße, Gnadentalstraße, Im Haferfeld, Im Haldenrain, Lenzhalde, Mühlhäuser Straße, Mühlweg, Rechbergstraße, Richthofenallee, Stettiner Straße, Stuttgarter Straße, Unterer Klingelbrunnen und Zeppelinstraße. In 13 Gebäude rechnen die Gutachter, so denn die Neckarquerung gebaut wird, mit Werten von über 73 Dezibel.
Das Ingenieurbüro regt an, längs der B 27 die Lärmschutzwände zu komplettieren, teilweise auch zu erhöhen. In einer Reihe von Fällen müssten die Wohnungen mit Lärmschutzfenstern versehen werden, heißt es in dem Gutachten, das detailliert - Haus für Haus, Wohnung für Wohnung - die entsprechenden Werte auflistet.

Info Das Gutachten findet sich seit gestern Nachmittag im Internet. Die Adresse: www.rp-stuttgart.de (Bekanntmachungen, Planfeststellungen des Referats 24).

Von Werner Waldner, Kornwestheimer Zeitung vom 02.02.2010
www.kwz.de

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