Für die Arge Nord-Ost - ein Verein, der sich die Erhaltung von Freiflächen zum Ziel gesetzt hat - enthält der Brief von Innenminister Heribert Rech zum Nord-Ost-Ring (wir haben darüber berichtet) nichts neues. Dass die Neckarbrücke, die das Regierungspräsidium Stuttgart zwischen Aldingen und Oeffingen plant, Teil eines künftigen vierspurigen Rings sei, ist Erkenntnisstand der Arge. Neu ist, so Arge-Sprecher Joseph Michl, dass dies von Seiten der Landesregierung offen zugegeben wird. Über diese Informationspolitik des Landes sei der Waiblinger Oberbürgermeister Andreas Hesky „ehrlich empört", und das sei nachvollziehbar, heißt es in der Pressemitteilung der Arge, die auch von den stellvertretenden Vorsitzenden Reinhold Uetz und Horst Allgaier unterzeichnet ist. Gleichwohl müsse die Frage erlaubt sein, „wie es dazu kommen konnte, dass sich ein ansonsten gut informierter und nicht ganz ungeschickt agierender Oberbürgermeister derart vom Regierungspräsidium Stuttgart hinter das Licht hat führen lassen".
Als Beleg für ein Täuschungsmanöver zitiert die Arge den Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl, der im April dieses Jahres bekundet habe: „Keiner will dort den großen Wurf in Form einer vierspurigen Autobahn". Und in einer Pressemitteilung vom 5. Juni habe die IHK den Gegnern der Brücke noch vorgeworfen, „erneut das Gespenst eines vierspurigen Ausbaus heraufzubeschwören". Was Innenminister Rech an Altpeter geschrieben habe, enthält nach Ansicht der Arge „keine neuen Fakten. Die Neuigkeit ist, dass die Fakten so offen genannt werden." Den Sachstand beschreibt die Arge so: „Das Land Baden-Württemberg hat den vierspurigen Nord-Ost-Ring 2003 in Berlin als Bundesstraße für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet. Die Landesregierung hat seitdem keinerlei Versuche unternommen, diese Anmeldung wieder rückgängig zu machen. Viele Stimmen hatten dies gefordert, und es hätte im Rahmen des Planverfahrens neue Neckarbrücke mehr als genügend Zeit dafür zur Verfügung gestanden. Aber nichts dergleichen geschah. Das Land wollte und will weiterhin den vierspurigen Nord-Ost-Ring als Bundesstraße."
Das für den Verkehr zuständige Innenministerium habe immer den vierspurigen Ring als beste Variante und dringend notwendig angesehen und hoffe, dass das Planungsverbot für diese Straße nach der Bundestagswahl im September wegfalle. Michl: „Um in der Zwischenzeit trotzdem voranzukommen, griff das Land tief in seine planerische Trickkiste: Bekommen wir den Nord-Ost-Ring nicht als Ganzes, fangen wir eben mit einem Abschnitt, der Neckarbrücke, an. Da die Brücke aber als Landesmaßnahme geplant wird, greift das Planungsverbot für die Bundesstraße nicht.
Das sei rechtlich umstritten, sagt Michl, produziere aber Sachzwänge für einen Weiterbau, weil die Brücke allein mehr Verkehrsprobleme schaffe als sie löse. Außerdem schaffe die Brücke die für das Planungsverbot ausschlaggebenden Gründe zumindest teilweise aus der Welt, behauptet die Arge in ihrer Pressemitteilung. Das Planungsverbot für den Nord-Ost-Ring sei von der Bundesregierung wegen der erheblichen und nicht ausgleichbaren Schäden für Natur und Landschaft ausgesprochen worden. Die neue Neckarquerung aber würde die Ökologie so weit schädigen, dass sie der Realisierung des Nord-Ost-Rings nicht mehr im Wege stünde.
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