Der frühere Stuttgarter Regierungspräsident hatte 2005 von der Industrie und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart „angesichts der knappen Haushaltsmittel" eine Spende für die weitere Planung der umstrittenen Neckarbrücke zwischen Remseck und Stuttgart erbeten. Die IHK überwies daraufhin 25.000 Euro. Die Gegner des Vorhabens sahen dadurch die gebotene Überparteilichkeit der Landesbehörde massiv infrage gestellt und sprachen von einer Spende „an der Bestechungsgrenze".
Die Aufregung blieb auch der Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht verborgen. Sie forderte von der IHK den entsprechenden Schriftwechsel an, der erst vor wenigen Monaten bekanntgeworden war. Die Ermittler prüften, ob hier nicht ein Fall von Bestechlichkeit vorliege. Doch sie fanden dafür, wie sie jetzt mitteilten, keinen Anfangsverdacht. „Es wird gegen Herrn Andriof kein Ermittlungsverfahren eingeleitet", sagte die Sprecherin der Behörde am Dienstag auf Anfrage unserer Zeitung. Zum einen sei die Spende (im Unterschied zum Bettelbrief) nicht verheimlicht, sondern zeitnah veröffentlicht worden. Zum anderen, und das ist Kernpunkt der Argumentation der Staatsanwaltschaft, habe das Regierungspräsidium gar keinen entscheidenden Einfluss darauf, ob die Brücke gebaut wird. „Die Brücke sollte immer schon Bestandteil eines zukünftigen Nordostrings sein. Und dieser Ring war eingestellt in den Bundesverkehrswegeplan", so die Sprecherin. Also liege die Entscheidung beim Bund und nicht beim Land. Wer nichts entscheiden kann, der kann auch nicht bestochen werden, lautet die Schlussfolgerung - eine Argumentation, die die Waiblinger SPD-Landtagsabgeordnete Katrin Altpeter „nicht besonders schlüssig" findet. Die Brücke stehe seit längerem auch im Generalverkehrsplan des Landes, sagte sie. „Das wurde doch immer als Begründung angeführt."
Altpeter hatte bereits die Landesregierung mit einer parlamentarischen Anfrage um Aufklärung in der Sache gebeten. Inoffiziell heißt es aus Regierungskreisen, die Sache sei schon etwas unglücklich gehandhabt worden und habe „ein Gschmäckle". Verboten oder strafrechtlich relevant sei der Vorgang allerdings nicht. Auch in zwei anderen Fällen habe die IHK einen Zuschuss zu Planungskosten gegeben: beim Ausbau der A 6 sowie für die Tübinger Ortsumfahrung im Zuge der B 27.
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