Straßenpläne:
Der Nord-Ost-Ring wird als 4-spurige Bundesstraße mit einem Trassenquerschnitt
von 26 Metern geplant. Die Entwurfsgeschwindigkeit ist 100 km/h.
Dies entspricht einer später gefahrenen Geschwindigkeit von 120 km/h
und darüber.
Regelquerschnitt 26 nach RAS-Q 96
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4 Fahrstreifen F
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á 3,50 m
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=
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14 m
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4 Randstreifen R
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á 0,50 m
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=
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2 m
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2 Standstreifen S
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á 2,00 m
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=
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4 m
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1 Mittelstreifen M
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á 3,00 m
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=
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3 m
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2 Bankette B
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á 1,50 m
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=
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3 m
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Gesamtbreite
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26 m
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So müsste man sich die autobahnähnliche Bundesstrasse vorstellen (Fotomontage).
Untersucht wurden 9 Varianten: A, B, C, D, E D1, CA1, CA2, C1 (
Übersicht
der Varianten ) (152 KB)
Der Erläuterungsbericht legt sich weitgehend auf die Variante "C1" fest,
die näher bei Kornwestheim verläuft als die ursprünglich einmal geplante
4.1 Variante (die hier der Variante "A" entspricht). Die ursprünglich
von Gutachtern (Teilraumuntersuchung) empfohlene Variante 4.3 (Ausbau
einiger Engpässe bei bestehenden Straßen sowie neue Neckarbrücke bei
Aldingen) wurde erst gar nicht untersucht.
Verkehrsgutachten:
Vom Gutachterbüro Bender und Stahl wurden 2000 / 2001 Verkehrsgutachten
durchgeführt, deren Verkehrszahlen die Grundlage für die Planung und
weitere Verkehrsberechnungen sind.
Die Verkehrsgutachten errechnen die Verkehrszahlen mittels eines sog.
"Umlegungsmodells". Dieses geht davon aus, daß der Gesamtverkehr weitgehend
unabhängig vom Angebot an Straßen ist und letzteres nur Einfluss auf
die Verteilung des Verkehrs auf die verschiedenen Straßen hat.
Dieses "Umlegungsmodell" ist aber wenig geeignet, das Verkehrsgeschehen
abzubilden und führt vielfach zu falschen Ergebnissen. In der Realität
ist der Gesamtverkehr in hohem Maße abhängig vom Straßenbau. D.h. neue
und schnellere Straßen erzeugen zusätzlichen Verkehr. Das "Umlegungsmodell"
führt daher i.d.R. zu einer starken Unterschätzung des Gesamtverkehrs.
Entlastungen werden überschätzt.
Daß dies tatsächlich zutrifft, läßt sich u.a. am Neubau der B 14 (Kappelberg-Tunnel)
nachweisen. Auf der B 14 wurden binnen 2 Jahre die Verkehrszahlen erreicht,
die nach den Gutachtern erst 10 Jahre später hätten eintreffen dürfen.
Die Entlastungen im nachgeordneten Straßennetz (alte B 14) waren geringer
als berechnet.
Neben der Anwendung eines untauglichen (aber leider auch gebräuchlichen)
Rechenmodells leiden die Verkehrsprognosen noch unter einem anderen
Problem: Es werden beim Nord-Ost-Ring die Wirkungen verschiedener Straßenbauvorhaben,
die völlig unabhängig von diesem und z.T. schon in der Realisierung
sind, mit einberechnet. Diese sind:
- Ausbau der B10 (Heilbronner Straße / Pragsatteltunnel / Rosensteintunnel)
- Neubau der B 14 im Raum Winnenden / Leutenbach / Backnang
- Ausbau der L 1115 ( B 313) zwischen AS Mundelsheim und der B 14
bei Backnang
- Bau des Langtunnels im Zuge der Heilbronner Straße und Frankfurter
Straße in Ludwigsburg-Eglosheim (B 27)
Somit kann im Vergleich Nullvariante (ohne Nord-Ost-Ring und die anderen
genannten Maßnahmen) mit dem Planfall (mit Nord-Ost-Ring und die anderen
genannten Maßnahmen) nicht gesagt werden, welche berechneten Entlastungseffekte
überhaupt auf den Nord-Ost-Ring zurückzuführen sind. Aus beiden genannten
Gründen sind die Verkehrszahlen wenig aussagekräftig.
Schalltechnische Untersuchung (Lärmgutachten):
Auf der Basis obiger Verkehrszahlen wurden die Auswirkungen des Nord-Ost-Rings
(Variante C1) auf die Verlärmung des Gebietes untersucht. Veröffentlicht
wurden Lärmkarten mit den berechneten Lärmwerten nachts in 2 Meter Höhe.
Lärmkarten von der Tagesbelastung und in größeren Höhen fehlen. Da der
Hauptverkehr tagsüber auf dem Nord-Ost-Ring fließt, müssten zur Beurteilung
der Auswirkungen dieser Schnellstraße auch die Tagesbelastungen angegeben
werden. Außerdem hat es in den umliegenden Wohngebiete teilweise sehr
hohe Wohngebäude. Gerade bei weiterer Entfernung zur Lärmquelle (Nord-Ost-Ring)
werden höher gelegene Stockwerke mit mehr Lärm belastet als Erdgeschosswohnungen.
Das Ergebnis der Schalltechnischen Untersuchung ist u.a.:
- Der Nord-Ost-Ring verlärmt ein heute noch weitgehend unbelastetes
Naherholungsgebiet.
- Der Nord-Ost-Ring erhöht auch weiträumig die Verlärmung in vielen
Wohngebieten (z.B. Kornwestheim, Zazenhausen, Freiberg, Mühlhausen,
Oeffingen ...) sehr stark.
- Die Lärm-Entlastung - wenn sie überhaupt stattfindet - durch Verkehsrverlagerung
(z.B. Mönchfeldstraße) wird nach wenigen Metern Abstand von der jeweiligen
Straße bereits durch die weiträumige Lärmerhöhung durch den Nord-Ost-Ring
vollkommen überlagert.
Umweltverträglichkeitsstudie:
Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) untersucht die Auswirkungen des
Nord-Ost-Rings auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden,
Luft, Wasser, Landschaft und Kulturgüter. Die UVS gibt einen guten Überblick
über alle schützenswerten Belange und kommt zu dem Ergebnis, daß die
von der Planung betroffenen Flächen sehr wertvoll sind. Vor allem trifft
dies nach UVS auf das Schmidener Feld zu. Die Wertigkeit der Flächen
zwischen Schmiden und Waiblingen wird als so hoch eingestuft (Eingriffe
sind nicht ausgleichbar), daß man eigentlich den sofortigen Baustopp
der Waiblinger Westumfahrung fordern müsste. Denn offensichtlich hat
die Stadt Waiblingen die Wertigkeit dieser Fläche nicht richtig erkannt
und konnte somit nicht alle notwendigen Belange in die Abwägung einstellen.
Die Abwägung wäre demnach fehlerhaft.
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