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Konfliktpläne |
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Die Konfliktpläne werden durch die Differenz zwischen der Höhe der Lärmbelastungen (Schallimmissionspläne) und der Höhe der Richtwerte (Empfindlichkeitsplan) berechnet. In den Konfliktplänen werden diejenigen Gebiete ausgewiesen, in denen der nutzungsabhängige Richtwert erreicht oder überschritten wird. Diese Gebiete werden in der Lärmminderungsplanung als "Konfliktgebiete" bezeichnet und stellen somit die Bereiche dar, in denen Lärmminderungsmaßnahmen durchzuführen sind. Konfliktgebiete sind auch Gebiete, in denen bei alleiniger Betrachtung einer Lärmart der Immissionsrichtwert knapp - d.h. um weniger als 5 dB(A) - unterschritten wird, bei der Summenwirkung durch sämtliche vorhandene Lärmquellen jedoch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 47a BImSchG, d.h. Überschreitung des Richtwerts, zu erwarten sind (Summenkonfliktplan).
Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Umweltschutz, Abt. Stadtklimatologie |
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