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Deutsche Bahn
Holzmarktstraße 17
10179 Berlin

Dr. Johannes Ludewig
Vorstandsvorsitzender

Herrn Ulrich Maurer
Fraktionsvorsitzender der
SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Datum     
25.08.1999

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. Juli 1999, in dem Sie Ihr Interesse am geplanten Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung für den Schienenverkehr bekunden.

Ich bedauere, dass sich Bürger aus Stuttgart Zazenhausen von den Lärmemissionen des Eisenbahnverkehrs belästigt fühlen. Allerdings ist das von Ihnen angeführte Messergebnis des Umweltamtes der Stadt Stuttgart zur Beurteilung der Schalleinwirkungen auf einen Immissionsort nur bedingt geeignet, da eine Messung immer äußeren Einflüssen unterworfen ist, die eine objektive Beurteilung des Lärmpegels, wie dies bei dem heute angewandten Berechnungsverfahren der Fall ist, nicht zuläßt. Zur Beschreibung der Schallsituation an einem bestimmten Immissionsort sieht auch der Gesetzgeber im Bundesimmissionsschutzgesetz nur die schalltechnische Untersuchung mittels Berechnung vor.

Dass die Bundesregierung den Einstieg in die Lärmsanierung in Härtefällen beabsichtigt, wird von mir ausdrücklich begrüßt und von den zuständigen Stellen im Unternehmen nach Kräften unterstützt. In diesem Lärmsanierungsprogramm für bestehende Eisenbahnstrecken werden die zunächst zu berücksichtigenden Streckenabschnitte derzeit in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und der Deutschen Bahn AG ermittelt.

Hierbei sollen die zur Verfügung stehenden Mittel vorwiegend für aktive Schallschutzmaßnahmen und für Maßnahmen zur Lärmminderung an der Quelle eingesetzt werden. Auf diese Weise kommen die Mittel einem großen Teil der Betroffenen zugute und werden mit der gebotenen Wirtschaftlichkeit eingesetzt.

Nach der Festlegung der zu sanierenden Abschnitte werden die lärmmindernden Maßnahmen von der Deutschen Bahn AG geplant und ausgeführt.

Zeitliche Prognosen über den Ablauf des Sanierungsprogramms sind nicht möglich. Es ist jedoch sichergestellt, dass die genannte Strecke in die Prüfungen einbezogen wird, sofern auch für die folgenden Jahre Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.

Nach unserer ersten Einschätzung ergibt sich für den Streckenabschnitt Stuttgart-Zazenhausen im bundesweiten Durchschnitt eine mittlere Priorität.

Die von Ihnen vorgeschlagene Halbierung der Geschwindigkeit der Züge kommt als lärmmindernde Maßnahme nicht in Betracht. Sie würde - infolge einer präjudizierenden Wirkung - die Leistungsfähigkeit des Streckennetzes erheblich verringern und wäre somit in Bezug auf die Ziele der Investionen des Bundes in die Schienenwege kontraproduktiv. Akustisch würde sie nur eine geringere Verminderung des Lärmpegels bewirken, die Anwohner hätten jedoch die doppelte Einwirkungszeit des Geräusches zu erdulden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. J. Ludewig

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