Deutsche Bahn
Holzmarktstraße 17
10179 Berlin
Dr. Johannes Ludewig
Vorstandsvorsitzender
Herrn Ulrich Maurer
Fraktionsvorsitzender der
SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Datum
25.08.1999
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. Juli 1999, in dem Sie Ihr Interesse
am geplanten Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung für den Schienenverkehr
bekunden.
Ich bedauere, dass sich Bürger aus Stuttgart Zazenhausen von den Lärmemissionen
des Eisenbahnverkehrs belästigt fühlen. Allerdings ist das von Ihnen
angeführte Messergebnis des Umweltamtes der Stadt Stuttgart zur Beurteilung
der Schalleinwirkungen auf einen Immissionsort nur bedingt geeignet,
da eine Messung immer äußeren Einflüssen unterworfen ist, die eine objektive
Beurteilung des Lärmpegels, wie dies bei dem heute angewandten Berechnungsverfahren
der Fall ist, nicht zuläßt. Zur Beschreibung der Schallsituation an
einem bestimmten Immissionsort sieht auch der Gesetzgeber im Bundesimmissionsschutzgesetz
nur die schalltechnische Untersuchung mittels Berechnung vor.
Dass die Bundesregierung den Einstieg in die Lärmsanierung in Härtefällen
beabsichtigt, wird von mir ausdrücklich begrüßt und von den zuständigen
Stellen im Unternehmen nach Kräften unterstützt. In diesem Lärmsanierungsprogramm
für bestehende Eisenbahnstrecken werden die zunächst zu berücksichtigenden
Streckenabschnitte derzeit in Abstimmung mit dem Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und der Deutschen Bahn AG ermittelt.
Hierbei sollen die zur Verfügung stehenden Mittel vorwiegend für aktive
Schallschutzmaßnahmen und für Maßnahmen zur Lärmminderung an der Quelle
eingesetzt werden. Auf diese Weise kommen die Mittel einem großen Teil
der Betroffenen zugute und werden mit der gebotenen Wirtschaftlichkeit
eingesetzt.
Nach der Festlegung der zu sanierenden Abschnitte werden die lärmmindernden
Maßnahmen von der Deutschen Bahn AG geplant und ausgeführt.
Zeitliche Prognosen über den Ablauf des Sanierungsprogramms sind nicht
möglich. Es ist jedoch sichergestellt, dass die genannte Strecke in
die Prüfungen einbezogen wird, sofern auch für die folgenden Jahre Mittel
im Haushalt bereitgestellt werden.
Nach unserer ersten Einschätzung ergibt sich für den Streckenabschnitt
Stuttgart-Zazenhausen im bundesweiten Durchschnitt eine mittlere Priorität.
Die von Ihnen vorgeschlagene Halbierung der Geschwindigkeit der Züge
kommt als lärmmindernde Maßnahme nicht in Betracht. Sie würde - infolge
einer präjudizierenden Wirkung - die Leistungsfähigkeit des Streckennetzes
erheblich verringern und wäre somit in Bezug auf die Ziele der Investionen
des Bundes in die Schienenwege kontraproduktiv. Akustisch würde sie
nur eine geringere Verminderung des Lärmpegels bewirken, die Anwohner
hätten jedoch die doppelte Einwirkungszeit des Geräusches zu erdulden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. J. Ludewig
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