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Deutsche Bahn
Bahn-Umwelt-Zentrum
Büro Stuttgart
Heilbronner Straße 7
70174 Stuttgart

Herrn Ulrich Maurer
Fraktionsvorsitzender der
SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg

Datum     
25.06.1999

Lärmbelästigung durch Zugverkehr;
Strecke Stuttgart-Untertürkheim - Zazenhausen

Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender,

für Ihr Schreiben, in dem Sie auf die Lärmbelästigungen durch den Zugverkehr in Zazenhausen hinweisen, bedanken wir uns.

Wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde das alte Zazenhausener Viadukt - eine aus der Jahrhundertwende stammende, sehr lärmintensive Stahlfachwerkbrücke mit offener Fahrbahn - vor ca. 20 Jahren durch eine moderne, dem Stand der Technik entsprechende Stahlbetonkonstruktion mit Schotterbett ersetzt. Die Schallimmissionsbelastung für die Anwohner konnte dadurch wesentlich verringert werden, dies wurde auch allgemein so empfunden.

Da sich zudem in den letzten Jahren das Güterverkehrsaufkommen auf der Schiene verringert hat, sind die neuerlichen Beschwerden eigentlich nicht nachvollziehbar. Wir verkennen jedoch nicht - und das zeigen diese Beschwerden - daß sich die Anwohner durch den nächtlichen Güterzugverkehr im Bereich des Viadukts zunehmend belästigt fühlen.

Wir sehen allerdings zwischen den aktuellen Beschwerden und der Ausweisung eines neuen Wohngebietes in Zazenhausen einen direkten Zusammenhang. Zwar mußte vom Bauträger eine Schallschutzwand entlang der Strecke Richtung Kornwestheim errichtet werden, die dieses Neubaugebiet abschirmt, doch diese Schutzwand endet abrupt am Viadukt. Sie vermindert nun zwar den Schall der herannahenden Züge merklich, die Schallimmission aus dem Brückenbereich ist dagegen gleich hoch geblieben. Die Dominanz der beim Befahren der Brücke entstehenden Geräusche wird dadurch noch verstärkt. Hierin sehen wir eine der möglichen Hintergründe der nun wieder von Bewohnern Zazenhausens vorgebrachten Beschwerden.

Die von Ihnen erwähnte Brüstung der Brücke hat sicherlich eine gewisse schallabschirmende Wirkung, insbesondere für die Geräusche, die vom Rad-Schiene-Kontakt herrühren. Dagegen werden höhergelegene Geräuschquellen - wie z. B. Fahrzeugaufbauten - kaum abgeschirmt. Ihre Anregung, die den Gleisen zugewandten Flächen der Betonmauern mit lärmschluckenden Material zu verkleiden, um dadurch eine Lärmreduzierung zu erreichen, haben wir geprüft. Diese Prüfung hat ergeben, daß der Effekt, den Sie durch eine schallabsorbierende Verkleidung dieser niedrigen Brüstung erwarten, nicht bemerkbar sein würde. Wir können deshalb diesem Vorschlag nicht zustimmen.

Der von Ihnen als erlaubt genannte Schallpegelwert gilt bei Lärmvorsorge, d.h. bei Neubau oder bei wesentlichen Änderungen an Schienenstrecken. Für bestehende Schienenstrecken gibt es keine Schallpegelwerte. Wir können Ihnen jedoch versichern, daß die Deutsche Bahn AG große Anstrengungen unternimmt, die vom Schienenverkehr ausgehenden Schallemissionen zu senken. Dabei setzen wir allerdings nicht nur auf bauliche Schallschutzmaßnahmen an der Strecke, die den Schall abschirmen. Wir halten es für effektiver, gezielte Maßnahmen zu verfolgen, um die Schallentstehung möglichst bereits an der Quelle zu verhindern. Gerade im Güterzugverkehr gibt es sehr erfolgversprechende Projekte, hier sei nur die Entwicklung des leisen Güterzugs, der "Low-Noise-Train", erwähnt, oder der Austausch der Graugußbremsklötze gegen solche aus Verbundwerkstoffen. Die neue Fahrzeuggeneration nach ökologischen Gesichtspunkten konstruiert - wird nicht nur leichter und energiesparender, sondern vor allem auch erheblich leiser sein als die herkömmlichen Güterwagen. Diese Maßnahmen werden mittelfristig die ökologischen Vorteile des Schienenverkehrs auch auf dem Gebiet der Schallimmission verdeutlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
D. Ulrich Jürgen
i.V. GIade

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