Deutsche Bahn
Bahn-Umwelt-Zentrum
Büro Stuttgart
Heilbronner Straße 7
70174 Stuttgart
Herrn Ulrich Maurer
Fraktionsvorsitzender der
SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Datum
25.06.1999
Lärmbelästigung durch Zugverkehr;
Strecke Stuttgart-Untertürkheim - Zazenhausen
Sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender,
für Ihr Schreiben, in dem Sie auf die Lärmbelästigungen durch den Zugverkehr
in Zazenhausen hinweisen, bedanken wir uns.
Wie Ihnen sicher bekannt ist, wurde das alte Zazenhausener Viadukt
- eine aus der Jahrhundertwende stammende, sehr lärmintensive Stahlfachwerkbrücke
mit offener Fahrbahn - vor ca. 20 Jahren durch eine moderne, dem Stand
der Technik entsprechende Stahlbetonkonstruktion mit Schotterbett ersetzt.
Die Schallimmissionsbelastung für die Anwohner konnte dadurch wesentlich
verringert werden, dies wurde auch allgemein so empfunden.
Da sich zudem in den letzten Jahren das Güterverkehrsaufkommen auf
der Schiene verringert hat, sind die neuerlichen Beschwerden eigentlich
nicht nachvollziehbar. Wir verkennen jedoch nicht - und das zeigen diese
Beschwerden - daß sich die Anwohner durch den nächtlichen Güterzugverkehr
im Bereich des Viadukts zunehmend belästigt fühlen.
Wir sehen allerdings zwischen den aktuellen Beschwerden und der Ausweisung
eines neuen Wohngebietes in Zazenhausen einen direkten Zusammenhang.
Zwar mußte vom Bauträger eine Schallschutzwand entlang der Strecke Richtung
Kornwestheim errichtet werden, die dieses Neubaugebiet abschirmt, doch
diese Schutzwand endet abrupt am Viadukt. Sie vermindert nun zwar den
Schall der herannahenden Züge merklich, die Schallimmission aus dem
Brückenbereich ist dagegen gleich hoch geblieben. Die Dominanz der beim
Befahren der Brücke entstehenden Geräusche wird dadurch noch verstärkt.
Hierin sehen wir eine der möglichen Hintergründe der nun wieder von
Bewohnern Zazenhausens vorgebrachten Beschwerden.
Die von Ihnen erwähnte Brüstung der Brücke hat sicherlich eine gewisse
schallabschirmende Wirkung, insbesondere für die Geräusche, die vom
Rad-Schiene-Kontakt herrühren. Dagegen werden höhergelegene Geräuschquellen
- wie z. B. Fahrzeugaufbauten - kaum abgeschirmt. Ihre Anregung, die
den Gleisen zugewandten Flächen der Betonmauern mit lärmschluckenden
Material zu verkleiden, um dadurch eine Lärmreduzierung zu erreichen,
haben wir geprüft. Diese Prüfung hat ergeben, daß der Effekt, den Sie
durch eine schallabsorbierende Verkleidung dieser niedrigen Brüstung
erwarten, nicht bemerkbar sein würde. Wir können deshalb diesem Vorschlag
nicht zustimmen.
Der von Ihnen als erlaubt genannte Schallpegelwert gilt bei Lärmvorsorge,
d.h. bei Neubau oder bei wesentlichen Änderungen an Schienenstrecken.
Für bestehende Schienenstrecken gibt es keine Schallpegelwerte. Wir
können Ihnen jedoch versichern, daß die Deutsche Bahn AG große Anstrengungen
unternimmt, die vom Schienenverkehr ausgehenden Schallemissionen zu
senken. Dabei setzen wir allerdings nicht nur auf bauliche Schallschutzmaßnahmen
an der Strecke, die den Schall abschirmen. Wir halten es für effektiver,
gezielte Maßnahmen zu verfolgen, um die Schallentstehung möglichst bereits
an der Quelle zu verhindern. Gerade im Güterzugverkehr gibt es sehr
erfolgversprechende Projekte, hier sei nur die Entwicklung des leisen
Güterzugs, der "Low-Noise-Train", erwähnt, oder der Austausch der Graugußbremsklötze
gegen solche aus Verbundwerkstoffen. Die neue Fahrzeuggeneration nach
ökologischen Gesichtspunkten konstruiert - wird nicht nur leichter und
energiesparender, sondern vor allem auch erheblich leiser sein als die
herkömmlichen Güterwagen. Diese Maßnahmen werden mittelfristig die ökologischen
Vorteile des Schienenverkehrs auch auf dem Gebiet der Schallimmission
verdeutlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
D. Ulrich Jürgen
i.V. GIade
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