Deutsche Bahn
Bahn-Umwelt-Zentrum
Büro Stuttgart
Heilbronner Straße 7
70174 Stuttgart
Bürgerverein Stuttgart-Zazenhausen e. V.
z. H. Herrn Peter Gramberg
Datum
01.03.1999
Lärmbelästigung durch Zugverkehr in Stuttgart-Zazenhausen
Sehr geehrte Herr Gramberg,
sehr geehrte Damen und Herren,
über Ihr o. g. Schreiben und die darin aufgeworfenen Fragen haben wir
uns schon mehrfach ausführlich telefonisch ausgetauscht. Auch haben
wir Ihnen in unserm Schreiben vom 05.03.1998 bereits versucht die Problematik
darzustellen. Deshalb nur noch einige Anmerkungen hierzu:
Schallpegelmessung:
Ihre Meinung zur Zugfolge am Tage der Messung können wir nicht stützen.
Diese - subjektive - Einschätzung ist aber geradezu typisch und einer
der Gründe, warum der Beurteilungspegel berechnet, nicht gemessen
wird. Weitere Gründe sind in der Broschüre "Lärmschutz im Verkehr"(Seite
29) des BMV genannt, die wir Ihnen bereits zugeschickt haben. Ebenso
problematisch ist es, diese Meßwerte mit anderen, früheren, zu vergleichen,
zu bewerten oder gar zu beurteilen. Diese Messungen sind daher wenig
hilfreich, die Lärmproblematik objektiv darzustellen.
Schallabstrahlung (Einfluß) durch eine Brücke:
Eine Brücke wird immer lauter sein als z. B. ein Damm, und zudem noch
ein anderes Frequenzspektrum aufweisen. Der Einfluß einer Brücke wird
deshalb bei der Berechnung durch einen Zuschlag in Höhe von 3 dB für
die Gleise auf der Brücke berücksichtigt. Wenn Sie insbesondere das
Schallverhalten der Brücke bemängeln, so ist dies nur zu verständlich.
Unverständlich und nicht nachvollziehbar ist es dagegen, wenn Sie heute
die Meinung vertreten, der Brückenneubau vor ca. 20 Jahren, habe die
Schallsituation nicht verbessert, bei der Inbetriebnahme der neuen Brücke
- als der Höreindruck der ehemaligen Stahlbrücke wohl noch gut in Erinnerung
war - wurde diese Meinung jedenfalls nicht geäußert.
Schallschutz an der Brücke:
Die von Ihnen erwähnte Brüstung hat sicherlich eine gewisse schalldämmende
Wirkung, dies insbesondere für die Geräusche, die vom Rad-Schiene-Kontakt
herrühren. Dagegen werden höher gelegene Geräuschquellen wie Fahrzeugaufbauten
Sie führen als Beispiel die Kesselwagen an - kaum abgeschirmt. Der Effekt,
den Sie durch eine schallabsorbierende Verkleidung dieser Brüstung erwarten,
wird deshalb nicht merkbar sein.
Wie wir schon in unserem letzten Schreiben anmerkten, ist die Lärmbelastung
während der Nachtzeit, die von dieser starkbefahrenen Güterzugstrecke
ausgeht, sehr hoch. Ihre Beschwerden sind deshalb nachvollziehbar. Die
Kritik allerdings auf eine - relativ - neue Brücke zu konzentrieren,
die nach dem Stand der Technik gebaut ist, bringt aber wohl nicht den
von Ihnen erhofften Erfolg. Wir sehen derzeit nur die Möglichkeit, die
Geräusche bereits an der Quelle zu vermindern, Beispiele hierfür, die
wir z. Z. umsetzen, haben wir Ihnen bereits genannt. Eine andere, ergänzende
Möglichkeit wäre dagegen eine Lärmsanierung der gesamten Strecke, also
nicht nur der Brücke. Dies würde bedeuten, daß die Wohnbebauung nur
einem bestimmten Schallpegel ausgesetzt wird, ähnlich wie es z. B. an
Neubaustrecken vorgeschrieben ist. Inwieweit dies vom Gesetzgeber, bzw.
durch die veränderte politische Konstellation auf Bundesebene möglich
wird, bleibt abzuwarten. Die in einem solchen Fall zur Verfügung gestellten
Mittel - für das gesamte Schienennetz in der Bundesrepublik - würden
entsprechend der Priorität vergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
i. A. D. Ulrich Jürgen
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