Deutsche Bahn
Bahn-Umwelt-Zentrum
Betrieblicher Umweltschutz,
Umweltprojekte
SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Herrn Fraktionsvorsitzenden
Ulrich Maurer
Datum
21.02.2000
Lärmsanierung an Eisenbahnstrecken des Bundes
Sehr geehrter Herr Maurer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Lärmsanierungssituation in Ihrem Wahlkreis.
Sie wurde dem Bahn-Umwelt-Zentrum (BUZ) der DB AG zur Beantwortung übergeben.
Das BUZ arbeitet zurzeit an der Weiterentwicklung der Kriterien für
die Auswahl der Streckenabschnitte für Lärmsanierungsmaßnahmen in dringenden
Fällen.
Die vom Staatssekretär im BMVBW, Herrn lbrügger, vor kurzem an die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages verteilte Liste der vordringlichsten
Härtefälle für eine Lärmsanierung an bestehenden Eisenbahnstrecken enthält
Maßnahmen, die etwa in den nächsten zwei Jahren realisiert werden sollen.
Diese Liste wird für die Folgejahre fortgeschrieben, wobei die von Hauptstrecken
der Bahn berührten Ortslagen abhängig von Lärmbelastung und Anzahl betroffener
Anwohner aufgenommen werden.
Bei der Lärmsanierung beträgt der Zielwert für den Lärm-Beurteilungspegel
in reinen Wohngebieten nachts 60 dB(A). Der gleiche Wert wird bereits
bei der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen verwendet. Die Grenzwerte
der 16. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung sind bei der bestehenden
Strecke in Stuttgart - Zazenhausen nicht anzuwenden. Wenn man nun für
eine Entscheidung über eine Aufnahme Zazenhausens in die Lärmsanierungsliste
die durch die Stadt Stuttgart gemessenen und für Tag und Nacht gemittelten
Lärmpegel heranziehen würde, wäre der Zielwert bereits heute unter-
bzw. nur geringfügig überschritten und damit ein Lärmsanierungsanspruch
nicht gegeben.
Wie bereits im Schreiben von Herrn Dr. Ludewig vom 25.08.1999 erwähnt,
ergibt sich im Gegensatz dazu nach den von der DB AG in Abstimmung mit
dem BMVBW verwendeten Dringlichkeitskriterien für Stuttgart - Zazenhausen
eine mittlere Dringlichkeit zur Lärmsanierung.
Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Problemfälle gleichzeitig
gelöst werden können. Da in Deutschland zahlreiche Hauptstrecken in
dicht bewohnten Gebieten Pegel um 75 dB(A) erreichen und die für die
Lärmsanierung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel auf jährlich
100 Mio DM begrenzt sind, müssen die Lärmschutzmaßnahmen vorerst auf
die höchstbelasteten Abschnitte konzentriert werden.
Insgesamt wird die Lärmsanierung der Bahn aus gegenwärtiger Sicht leider
nur langsam vorankommen. Der Gesamtaufwand für das Hauptstreckennetz
der DB AG wurde auf 4,5 Mrd DM geschätzt.
Das bedeutet bei heutiger Finanzausstattung eine Dauer des Sanierungsprogrammes
von 45 Jahren. Dies dürfte den Betroffenen nicht vermittelbar sein.
Darum muss nach Wegen gesucht werden, die Gesamtkosten zu senken und
den Ablauf zu beschleunigen. Hier bieten sich die Lärmminderungsmaßnahmen
an der Schallquelle, also besonders an den Güterwagen an, die von den
europäischen Bahnen zurzeit erprobt werden. Diese stellen in Kombination
mit baulichem Schallschutz die wirtschaftlichste Variante zur Lärmsanierung
dar.
Die DB AG strebt an, die Maßnahmen zur Lärmminderung an Fahrzeugen
in die "Grundsätze für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen Schiene"
als zu fördernde Maßnahme aufnehmen zu lassen. Damit wären besonders
auf Strecken mit hohem Güterzuganteil wie in S - Zazenhausen gute Ergebnisse
zu erzielen.
Wir bedauern Ihnen keine weiter gehenden Zusagen geben zu können. Zur
Beantwortung weiterer Fragen stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
i. v. Dr. Mather
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