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Deutsche Bahn
Bahn-Umwelt-Zentrum
Betrieblicher Umweltschutz,
Umweltprojekte

SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Herrn Fraktionsvorsitzenden
Ulrich Maurer

Datum     
21.02.2000

Lärmsanierung an Eisenbahnstrecken des Bundes

Sehr geehrter Herr Maurer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Lärmsanierungssituation in Ihrem Wahlkreis. Sie wurde dem Bahn-Umwelt-Zentrum (BUZ) der DB AG zur Beantwortung übergeben. Das BUZ arbeitet zurzeit an der Weiterentwicklung der Kriterien für die Auswahl der Streckenabschnitte für Lärmsanierungsmaßnahmen in dringenden Fällen.

Die vom Staatssekretär im BMVBW, Herrn lbrügger, vor kurzem an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages verteilte Liste der vordringlichsten Härtefälle für eine Lärmsanierung an bestehenden Eisenbahnstrecken enthält Maßnahmen, die etwa in den nächsten zwei Jahren realisiert werden sollen. Diese Liste wird für die Folgejahre fortgeschrieben, wobei die von Hauptstrecken der Bahn berührten Ortslagen abhängig von Lärmbelastung und Anzahl betroffener Anwohner aufgenommen werden.

Bei der Lärmsanierung beträgt der Zielwert für den Lärm-Beurteilungspegel in reinen Wohngebieten nachts 60 dB(A). Der gleiche Wert wird bereits bei der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen verwendet. Die Grenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung sind bei der bestehenden Strecke in Stuttgart - Zazenhausen nicht anzuwenden. Wenn man nun für eine Entscheidung über eine Aufnahme Zazenhausens in die Lärmsanierungsliste die durch die Stadt Stuttgart gemessenen und für Tag und Nacht gemittelten Lärmpegel heranziehen würde, wäre der Zielwert bereits heute unter- bzw. nur geringfügig überschritten und damit ein Lärmsanierungsanspruch nicht gegeben.

Wie bereits im Schreiben von Herrn Dr. Ludewig vom 25.08.1999 erwähnt, ergibt sich im Gegensatz dazu nach den von der DB AG in Abstimmung mit dem BMVBW verwendeten Dringlichkeitskriterien für Stuttgart - Zazenhausen eine mittlere Dringlichkeit zur Lärmsanierung.

Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Problemfälle gleichzeitig gelöst werden können. Da in Deutschland zahlreiche Hauptstrecken in dicht bewohnten Gebieten Pegel um 75 dB(A) erreichen und die für die Lärmsanierung zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel auf jährlich 100 Mio DM begrenzt sind, müssen die Lärmschutzmaßnahmen vorerst auf die höchstbelasteten Abschnitte konzentriert werden.

Insgesamt wird die Lärmsanierung der Bahn aus gegenwärtiger Sicht leider nur langsam vorankommen. Der Gesamtaufwand für das Hauptstreckennetz der DB AG wurde auf 4,5 Mrd DM geschätzt.

Das bedeutet bei heutiger Finanzausstattung eine Dauer des Sanierungsprogrammes von 45 Jahren. Dies dürfte den Betroffenen nicht vermittelbar sein. Darum muss nach Wegen gesucht werden, die Gesamtkosten zu senken und den Ablauf zu beschleunigen. Hier bieten sich die Lärmminderungsmaßnahmen an der Schallquelle, also besonders an den Güterwagen an, die von den europäischen Bahnen zurzeit erprobt werden. Diese stellen in Kombination mit baulichem Schallschutz die wirtschaftlichste Variante zur Lärmsanierung dar.

Die DB AG strebt an, die Maßnahmen zur Lärmminderung an Fahrzeugen in die "Grundsätze für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen Schiene" als zu fördernde Maßnahme aufnehmen zu lassen. Damit wären besonders auf Strecken mit hohem Güterzuganteil wie in S - Zazenhausen gute Ergebnisse zu erzielen.

Wir bedauern Ihnen keine weiter gehenden Zusagen geben zu können. Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
i. v. Dr. Mather

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