Deutsche Bahn AG: Schallberechnung
Auszugsweise. Quelle: "Bahn und Schall", Deutsche Bundesbahn,
information Akustik 05.3
Um die Auswirkungen geplanter Veränderungen oder die entstehende Belastung
bei Streckenneubauten abschätzen zu können, müssen der jetzige und der
künftige Schallpegel berechnet werden. Für die heute verkehrenden Züge
liegen umfangreiche Messungen vor, so daß die sogenannten "Ausgangsdaten"
(Schallpegel in 25 m Abstand von der Gleisachse in 3,5 m Höhe) bekannt
sind. Für Fahrzeuge in der Entwicklung werden die herkömmlichen Werte
eingesetzt. Da neue Fahrzeuge erfahrungsgemäß im Betrieb immer leiser
sind als die vorherige Generation, bewegt sich der Ansatz damit auf
der sicheren Seite.
Der Berechnung wird die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit der
Strecke bzw. der Zugart zugrunde gelegt. Bei einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit
und unverändertem Fahrzeugmaterial steigt das Fahrgeräusch. Gleichzeitig
verkürzen sich die Vorbeifahrzeiten.
Wenn beispielsweise die Geschwindigkeit von 140 auf 200 km/h ansteigt,
resultiert daraus eine Zunahme des Mittelungspegels um rund 3 dB(A).
Eine Verlängerung der Züge erhöht zwar nicht die Fahrgeräusche, führt
über die längere Vorbeifahrzeit aber ebenfalls zur Zunahme des Mittelungspegels.
Wenn sich 2 gleichartige Züge begegnen, verdoppelt sich die Schallenergie,
so daß der Vorbeifahrpegel theoretisch um 3 dB (A) steigt. Tatsächlich
ist die Erhöhung jedoch geringer, weil sich die Züge gegenseitig abschirmen.
Für den Mittelungspegel ist nur die Zahl der Züge im untersuchten Zeitraum
entscheidend und deswegen unwichtig, ob sie sich an einer bestimmten
Stelle begegnen.
Für die Berechnung werden demnach zugrundegelegt
- die Zahl der Züge
- die Länge der Züge
- die Geschwindigkeit der jeweiligen Zugart
- die Eigenarten der Fahrzeugtypen
- die Besonderheiten wie z.B. Absorber
- die Verteilung der Züge über die Tages- bzw. Nachtzeit.
- (Der Einsatz neuer bzw. leiserer Fahrzeuge reduziert oder eliminiert
naturgemäß die grundsätzlich pegelerhöhende Wirkung von Erhöhungen
der Geschwindigkeit, der Zugzahl oder der Zuglängen.)
Auf dieser Basis werden getrennt für den Tag (6.00 - 22.00 Uhr) und
die Nacht (22.00 - 6,00 Uhr) die Mittelungspegel in 25 m Abstand von
der Gleisachse errechnet. Brücken werden durch einen Zuschlag berücksichtigt.
In die Berechnung der Schallimmissionen von Rangier- und Umschlagbahnhöfen
gehen die Besonderheiten dieser Anlagen ein. In der Nähe von Tunnelportalen
treten anders als beim Straßenverkehr, aufgrund des großen Querschnitts
und des absorbierend wirkenden Schotterbetts keine Pegelerhöhungen auf.
Der Schallpegel tritt bei der Ausfahrt auch nicht schlagartig auf, sondern
wegen des Voreinschnitts und des allmählichen Herausfahrens des Zuges
etwa so wie bei einer normalen Vorbeifahrt. Der früher übliche Pfiff
der Lokomotive bei der Einfahrt in den Tunnel wird heute nicht mehr
abgegeben.
|