Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hatte am 2. Mai 1984 die Aufstellung des Bebauungsplans Hohlgrabenäcker im Stadtbezirk Zuffenhausen, Stadtteile Zuffenhausen und Zazenhausen (Zu 187) beschlossen.
Am 22. Juli 2003 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats
beschlossen:
Geltungsbereich siehe Übersichtsplan.
- den Bebauungsplan Hohlgrabenäcker Wohngebiet im Stadtbezirk Zuffenhausen,
Stadtteile Zuffenhausen und Zazenhausen (Zaz 10) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) aufzustellen:
Geltungsbereich siehe Übersichtsplan.
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung im Maßstab 1 : 2500 vom 31. März 2003. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung können vom 16. bis 29. Juli 2004 - je einschließlich - während der Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), 1. OG., Planauslage, 70173 Stuttgart, und im Bezirksrathaus Zuffenhausen, Emil-Schuler-Platz 1, 70435 Stuttgart, eingesehen werden.
In diesem Zeitraum können Äußerungen schriftlich vorgebracht werden. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.
Unterlagen zu diesem Verfahren können auch im Internet unter www.Stuttgart.de > Politik und Verwaltung > Stadtplanung > Stadtplanung in Stuttgart > Aktuelles, ausliegende Planentwürfe, abgerufen werden.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter der E-Mail-Adresse u610112@stuttgart.de.
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung besteht am Montag, 26. Juli 2004, 18 Uhr, in der Zehntscheuer, Zehnthof 1, 70435 Stuttgart.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung (gekürzt):
Das großflächige Gebiet bietet sich auf Grund seiner Lage zur Aufsiedelung
mit Wohnungsbau an. Grundlage für die Planung ist ein überarbeitetes Konzept
vom ersten Preisträger des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs "Hohlgrabenäcker".
Der Entwurf sieht in Teilen des Gebiets eine verdichtete Siedlungsstruktur
mit Reihenhäusern sowie Geschosswohnungsbau und Einzel- und Doppelhäuser vor.
Grünbereiche und Spielanlagen ergänzen und gliedern die Bauflächen und ermöglichen
den Übergang zur freien Landschaft. Entlang dem Eisenbahndamm soll eine Lärmschutzeinrichtung
errichtet werden.
Öffnungszeiten der Planauslage des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung:
montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und montags bis mittwochs von
14 bis 15.30 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr.
Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ist mit dem öffentlichen Nahverkehr
gut zu erreichen (z.B. S-Bahn-Haltestelle Stadtmitte, Stadtbahnhaltestelle
Rathaus, Bushaltestellen Hauptstätter Straße Rathaus/Leonhardsplatz).
Im Bezirksrathaus Zuffenhausen können die Unterlagen zu den üblichen Sprechzeiten
eingesehen werden.
Stuttgart, 9. Juli 2004
Dr.-Ing. Kron
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
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