SWSG darf weiterbauen

Zazenhausen. Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Bauvorhaben am Sauerkirschenweg abgelehnt.

Seit einigen Tagen wird am Sauerkirschenweg wieder gearbeitet. Zwar hatten Anwohner per Eilantrag versucht, das Bauvorhaben der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG), die dort 24 Sozialwohnungen errichten will, zu stoppen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat den Antrag vor kurzem abgelehnt.

„Es liegt kein Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften vor", sagt Ulrike Zeitler, Richterin am Verwaltungsgericht Stuttgart und für die Pressearbeit zuständig. Dieser in der Rechtsprechung als „nachbarschützendes Rücksichtnahmegebot" bezeichnete Passus sieht vor, dass ein Bauvorhaben dann rücksichtslos ist, wenn es nach seiner Größe, Lage und Umfang der Nachbarschaft unzumutbare Nachteile bringen würde. Das, und daran lässt das Urteil keinen Zweifel, sei hier nicht der Fall.

Die Antragsteller, zwei Zazenhäuser Familien, hatten in ihrer Begründung darauf verwiesen, dass die von der SWSG geplanten drei aneinander gebauten neun Meter hohen Häuser, die zusammen 62 Meter lang sind, eine „erdrückende Wirkung" gegenüber den Nachbargebäuden haben könnten. Laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist damit nicht zu rechnen: Mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit" werde den Nachbarn weder in unzumutbarer Weise Licht, Luft noch Sonne entzogen. Eine „Verschattung" wäre nicht zu erwarten - ebenso wenig wie damit, dass von den Parkplätzen der neuen Häuser unzumutbare Abgas- oder Lärmbeeinträchtigungen ausgehen werden.

In ihrem Antrag waren die Kläger auch auf die Nahversorgung im Neubaugebiet Hohlgrabenäcker eingegangen. Grundstückskäufern sei versichert worden, dass ans südöstliche Ende des Areals, also dort, wo die SWSG die 24 Sozialwohnungen baut, ein 600 bis 800 Quadratmeter großer Supermarkt zieht. Nun wären aber nur noch 140 Quadratmeter für ein Ladengeschäft vorgesehen. Dies sei ein Verstoß gegen die ursprünglichen städtebaulichen Planungen. Auch diesem Argument erteilt das Gericht eine Absage. Da es sich nicht um rechtsverbindliche Planungen handle, könne der Antragsteller keinerlei Ansprüche geltend machen. Gegen die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim eingelegt werden.

„Wir wollen keine unendliche Geschichte daraus machen", heißt es aus Reihen der Antragsteller. Nicht zuletzt wäre der Rechtsstreit auch eine Geldfrage. Auf jeden Fall wolle man wegen eines Widerspruchs nochmals mit dem Anwalt reden. Zunächst einmal werde ein anderer Anwalt, der selbst im Neubaugebiet wohne, Einsicht in alle Unterlagen verlangen. Zudem überlegt man seitens der Bürgerinitiative, eventuell eine Sammelklage gegen die Stadt anzustrengen.

Die SWSG hält sich nach dem Urteil bedeckt. Zum Verfahren, so heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme, wolle man sich nicht äußern. Was den Fortgang der Bauarbeiten angeht, sei man momentan dabei, Bodenplatten zu betonieren. Bis zum Frühjahr solle das Gebäude sein Dach bekommen. Grundsätzlich gehe man davon aus, dass der ursprüngliche Zeitplan im Wesentlichen eingehalten werden könne.


Momentan werden am Sauerkirschenweg die Bodenplatten betoniert.
Die SWSG rechnet damit, dass der Zeitplan des Bauvorhabens eingehalten werden kann.
Foto: Bernd Zeyer

Von Bernd Zeyer, Stuttgarter Nachrichten vom 14.11.2011
www.stuttgarter-nachrichten.de

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